02.11.2010

Presserat

"K-Tipp"-Journalistin hat richtig gehandelt

Verdeckte Recherche ist manchmal zulässig.

Journalisten dürfen verdeckt recherchieren, wenn das öffentliche Interesse an der Berichterstattung gross genug ist. Zu diesem Schluss kommt der Presserat im Fall einer "K-Tipp"-Journalistin, die zwei Informationsveranstaltungen für umstrittene Persönlichkeitskurse besuchte. Die Journalistin hatte im November 2009 an zwei Info-Abenden der "Business Academy" teilgenommen. Sie tat dies zwar unter ihrem richtigen Namen; ihren Beruf verschwieg sie aber.

Danach veröffentlichte sie im Konsumentenmagazin "K-Tipp" unter dem Titel "Das Business mit den Träumen" einen Artikel über das Geschäftsgebaren der Firma. Diese verkaufe unter anderem Namen, nämlich "Corporation Unlimited", Persönlichkeitskurse für 6800 Franken, hiess es darin. Die Firma locke Interessierte mit dem Versprechen, mit wenig Einsatz könne man mit dem Vermitteln von neuen Kunden bis zu 8000 Franken im Monat verdienen.

Der Presserat wies nun eine Beschwerde der "Business Academy" gegen das verdeckte Vorgehen der Journalistin ab. "Verdeckte Recherchen sind ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können", schrieb der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag.

In dem Fall seien beide Bedingungen erfüllt gewesen. Da die "Business Academy" seit längerem gegen den "K-Tipp" prozessiere, wäre die Journalistin bei offener Recherche wohl umgehend aus dem Saal geflogen oder die Veranstaltung wäre anders verlaufen, argumentiert der Presserat. Zudem stuft er den Informationswert der Recherche als hoch ein: Die Warnung der Öffentlichkeit vor dem zweifelhaften, rechtlich umstrittenen Geschäftsmodell der Firma mit Sitz in der Karibik sei wichtig. Zwischen der Selbstdarstellung der Firma und der Fremddarstellung verschiedener Konsumentenschutz-Medien bestehe eine grosse Kluft. (sda)


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