Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrats kritisiert in ihrem Zwischenbericht den Sponsoringvertrag zwischen der UBS Foundation und der Universität Zürich. Sie verlangt von der Uni die rasche Umsetzung umfassender Richtlinien für das Sponsoring von Lehrstühlen.
Es brauche eine einheitliche Regelung für die universitätsnahen Institute sowie eine regelmässige Prüfung solcher Verträge durch Regierungsrat und Kantonsrat, teilte die ABG am Montag mit. Die Freiheit von Forschung und Lehre werde durch den vorliegenden Vertrag "unmittelbar nicht eingeschränkt".
Der Vertrag habe jedoch Mängel, sagte Kommissionspräsident Hans-Peter Portmann gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er sei sowohl was die Grössenordnung als auch was die Sonderregelungen angehe mit anderen Sponsoringverträgen nicht vergleichbar. Die ABG kritisiert beispielsweise, dass der Vertrag ohne ersichtlichen Grund nur auf Englisch vorliegt.
Uni muss Fragen beantworten und Richtlinien erstellen
Ausserdem werden dem neu gegründeten universitätsnahen Institut der UBS Foundation erhebliche Rechte und Möglichkeiten eingeräumt, die inhaltliche und personalrechtliche Fragen aufwerfen. Diese Fragen müssten nun auf Basis eindeutiger Regelungen geklärt werden, die für alle universitätsnahen Institute in den einzelnen Fakultäten Anwendung finden, wie es in der Mitteilung heisst.
Unter anderem will die Kommission wissen, wie die Universität sicherstellen kann, dass durch die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren und weiteren Mitarbeitenden der Universität an universitätsnahen Instituten die personalrechtlichen, aber vor allem auch die inhaltlichen Vorgaben für Lehre und Forschung nicht verletzt werden.
Die von Universitätsleitung und Universitätsrat in Aussicht gestellten umfassenden Richtlinien in Sachen Sponsoring von Lehrstühlen und finanzieller Unterstützung von Lehre und Forschung müssten rasch in Kraft gesetzt werden. Anschliessend müsse geprüft werden, ob der UBS-Sponsoringvertrag in einzelnen Punkten dazu im Widerspruch stehe, beispielsweise bezüglich Werbung, schreibt die ABG.
Vorgang dieses Jahr abschliessen
Es gebe zwar bereits Leitlinien, diese seien aber relativ weit gefasst und würden nicht konsequent angewendet, sagte Portmann. In Zukunft müsse man vermehrt ein Augenmerk darauf haben, dass kantonale und universitäre Verordnungen nicht umschifft werden könnten.
Sobald die Universität die Fragen der ABG beantwortet hat, nimmt die Subkommission ihre Arbeit wieder auf und erstellt den Schlussbericht. Wann dieser vorliegen wird, ist noch unklar. Die Uni müsse ihr Regelwerk überarbeiten, die ABG könne ihr dafür keine zeitliche Frist setzen, sagte Portmann. Er geht jedoch davon aus, dass der Vorgang in diesem Jahr abgeschlossen wird.
Vertrag erst auf öffentlichen Druck offen gelegt
Die UBS finanziert mit 100 Millionen Franken den Ausbau der Forschung in den Wirtschaftswissenschaften. Der Sponsoringvertrag wurde erst auf Druck von Journalisten der "WOZ" und der "Zeit" offen gelegt. Uni-Rektor Michael Hengartner hatte Ende Januar eingeräumt, die Geheimhaltung sei ein Fehler gewesen.
Die Universität Zürich wollte zum Zwischenbericht noch keine Stellung nehmen, sagte Mediensprecher Beat Müller auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Man wolle zuerst die Hausaufgaben machen und den Schlussbericht abwarten. (sda)
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen

