Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) rügt einen Beitrag über die Schulmedizin der Sendung "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens (SF). Hingegen hat die UBI eine Beschwerde gegen einen "10vor10"-Beitrag zur Personenfreizügigkeit abgewiesen.
"Kassensturz" strahlte am 7. Juni 2005 einen Beitrag über die Wirksamkeit von Leistungen der Schulmedizin aus. Dieser nahm Bezug auf den Entscheid des Bundes, Leistungen der Komplementärmedizin künftig nicht mehr durch die obligatorische Grundversicherung zu übernehmen. Die Sendung kritisierte diesen Entscheid und vermittelte die Botschaft, dass auch mehrere schulmedizinische Leistungen überprüft werden müssten. Laut Beschwerdeführer hat der Beitrag die Haltung der Pharmabranche nicht korrekt wiedergegeben, wie die UBI mitteilte.
So wurde im Beitrag erwähnt, die Branche wehre sich dagegen. Das Konsumentenmagazin zeigte ein fast 16 Monate altes Statement eines Pharma-Vertreters zur Problematik von Scheininnovationen. Eine aktuelle Stellungnahme wurde nicht gezeigt. Laut UBI konnte sich das Publikum dadurch keine Meinung zur Haltung der Pharmabranche bilden. Da damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde, hiess die UBI die Beschwerde mit 5 zu 4 Stimmen gut.
Beitrag zu Personenfreizügigkeit

