17.10.2002

UBI

"Kassensturz"-Beitrag verletzt religiöse Gefühle

Grenzen auch für Satiresendungen.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat zwei Beschwerden gegen einen satirischen "Kassensturz"-Beitrag aufgrund der Verletzung von religiösen Gefühlen gutgeheissen. Nach Ansicht der UBI liegt eine unzulässige Verletzung von religiösen Gefühlen vor, wenn zentrale Glaubensinhalte ins Lächerliche gezogen werden. Religiöse Gefühle geniessen wie etwa die Menschenwürde, der Jugendschutz oder die Würde der Frau einen besonderen Schutz aus programmrechtlicher Sicht.

Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) strahlte im Rahmen der Sendung des Konsumentenmagazins "Kassensturz" zum Jahresabschluss 2001 einen satirischen Beitrag zu den Vorfällen um die Fluggesellschaft Swissair aus. Ein aus Rom kommender Priester nimmt auf dem Terminal A des Zürcher Flughafens nacheinander die Beichte von verschiedenen früheren Swissair-Exponenten ab. Gegen den Beitrag gingen zwei Beschwerden ein.


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