Die bei einer Journalistin sichergestellten Geräte nach dem Tod einer Frau in der Suizidkapsel Sarco in Merishausen dürfen von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft durchsucht werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Frau abgewiesen.
Die Schaffhauser Polizei traf die niederländische Journalistin am 23. September 2024 auf einem Waldweg zwischen der Suizidkapsel und dem Dorf Merishausen an. Die Polizisten stellten Fotokameras, eine Drohne, ein Handy und weitere technische Geräte sicher. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das höchste Schweizer Gericht hat den Entscheid des Schaffhauser Zwangsmassnahmengerichts bestätigt, dass die Geräte und Daten für das laufende Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zu Suizid ausgewertet werden dürfen. Die Journalistin hatte sich auf den Quellenschutz berufen. Sie machte geltend, dass sie als Medienschaffende vor Ort gewesen sei.
Wie das Bundesgericht ausführt, gilt die Frau im Verfahren als Beschuldigte. Als solche könne sie sich nicht auf den Quellenschutz berufen.
Es würde dem gesetzlichen Sinn und Zweck des Quellenschutzes widersprechen, wenn förmlich beschuldigte Medienschaffende derart privilegiert würden, dass bei ihnen kein relevantes Beweismaterial zur Aufklärung eines Deliktes sichergestellt und durchsucht werden könnten.
Wichtiges Beweismaterial
Das Bundesgericht geht davon aus, dass auf den Geräten Hinweise auf beteiligte Personen und deren Handlungen zu finden seien. Aufgrund der Schwere des Delikts sei die Sichtung der Daten verhältnismässig.
Im September 2024 nahm sich eine US-Amerikanerin in einem Wald bei Merishausen in einer Sarco-Sterbekapsel der Schweizer Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» das Leben. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren.
Sie nahm damals unter anderen den Präsidenten von «The Last Resort» für 70 Tage in Untersuchungshaft. Er war beim Einsatz der Sarco-Kapsel vor Ort.
Der Verdacht, der Präsident habe die Amerikanerin getötet, weil die Kapsel nicht funktioniert habe, wurde fallen gelassen. Im Mai vergangenen Jahres verstarb der Mann in Deutschland. (Urteil 7B_1261/2024 vom 31.3.2026) (sda/cbe)
Von Sandra Zrinski, Keystone-SDA

