14.08.2018

Steuerstreit mit den USA

Kein Zugang für Medien zu Dokumenten

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Bund muss keine Unterlagen zum Strafverfahren des Bankers Raoul Weil aushändigen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) muss vorläufig keine Dokumente zum Strafverfahren des Schweizer Bankers Raoul Weil sowie zu Berichten in diesem Zusammenhang an einen SRF-Journalisten herausgeben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht folgt mit dem am Dienstag publizierten Urteil einer Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Der Journalist des Schweizer Fernsehens hatte die Unterlagen im Rahmen einer Recherche für einen Dokumentarfilm über den ehemaligen UBS-Manager Raoul Weil beantragt. Weil wurde in den USA im Jahr 2014 vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung freigesprochen.

Die Behörden lehnten die Herausgabe mit der Begründung ab, dass die aussenpolitischen Interessen und die internationalen Beziehungen der Schweiz mit den USA bei einer Veröffentlichung beeinträchtigt würden.

Wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht hervor geht, bezog sich das Finanzdepartement insbesondere auf die Verfahren der Banken der Kategorie 1 in den USA, die noch nicht alle abgeschlossen seien. Zu dieser Kategorie zählen äusserst grosse Banken, gegen welche die USA wegen des Verdachts auf Verstösse gegen US-Gesetze ermittelten. Aber auch in anderen Kategorien seien die Fälle noch nicht bereinigt worden.

Wie bereits das EFD und der EDÖB kommt auch das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, die Offenlegung der verlangten Dokumente könne ein ernsthaftes Risiko für die internationalen Beziehungen mit den USA schaffen. Zum aktuellen Zeitpunkt sei ein intaktes Verhältnis höher zu gewichten als das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. Aus diesem Grund sei es zulässig, den Zugang zu den Dokumenten aufzuschieben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-6475/2017 vom 06.08.2018) (sda/cbe)



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