20.11.2018

Entlassungen bei Tamedia

Keine Einigung in der Westschweiz in Sicht

Nach wie vor ist die Situation zwischen der Tamedia-Leitung und den entlassenen Mitarbeitenden in der Romandie festgefahren: Tamedia spricht von einem angemessenen Sozialplan, während Syndicom und Impressum dem Medienunternehmen Kompromisslosigkeit vorwerfen.
Entlassungen bei Tamedia: Keine Einigung in der Westschweiz in Sicht
Die ehemaligen Mitarbeitenden von «Le Matin» forderten bereits vergangene Woche vor dem Tamedia-Gebäude in Lausanne einen akzeptablen Sozialplan. Nach wie vor sind die Fronten verhärtet. (Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott).

Am Montagabend konnte die Tamedia-Unternehmensleitung eine Einigung im Streit um den Sozialplan mit den Betroffenen in der Deutschschweiz bekannt geben (persoenlich.com berichtete). Nicht so in der Westschweiz: Die ehemaligen Mitarbeitenden von «Le Matin» und Tamedia Editorial Services lehnen den vorgelegten Sozialplan nach wie vor ab und werden dabei von der Gewerkschaft Syndicom und dem Berufsverband Impressum unterstützt.

Mit der Medienmitteilung von Montagabend über den verhandelten Sozialplan für die 22 Entlassenen der Tamedia Editorial Services in der Deutschschweiz versuche der Verlag, die hängigen Verhandlungen in der Westschweiz unter Druck zu setzen, schreiben Syndicom und Impressum in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstagabend. Dabei unterschlage der Sozialplan, dass die Situation «in den beiden Landesteilen völlig unterschiedlich» sei. In der Westschweiz habe Tamedia mit «Le Matin» einen traditionsreichen Titel geschlossen und die doppelte Anzahl Mitarbeitende entlassen.

«Kompromisslosigkeit und Sturheit» des Verlags

Die 41 Betroffenen seien nicht verantwortlich für den stockenden Verlauf der Verhandlungen. «Es ist vielmehr der Kompromisslosigkeit und Sturheit des von Zürich aus operierenden Verlags geschuldet, der den ehemaligen Arbeitnehmenden bis jetzt einen angemessenen Sozialplan verweigert», heisst es weiter.

Dieses Verhalten hat laut Syndicom und Impressum dazu geführt, dass die beiden Parteien nun an ein Schiedsgericht gelangen müssen. Tamedia ziehe es vor, mehrere Tausend Franken in ein aufwändiges Rechtsverfahren zu stecken, statt seiner sozialen und rechtlichen Verantwortung gegenüber den 41 Entlassenen von «Le Matin» nachzukommen. 

Syndicom und Impressum werfen Unwahrheiten vor

Besonders störend sei die «faktenwidrige» Behauptung von Tamedia, dass der Verlag in der Westschweiz die gleichen Sozialplan-Leistungen angeboten habe wie in der Deutschschweiz. «Dies ist falsch, insbesondere, was die vorzeitigen Pensionierungen und die Abgangsentschädigungen anbelangt», halten Syndicom und Impressum fest.

Die Vertretungen der Tamedia-Redaktionen unterstreichen mit ihrer gemeinsamen Medienmitteilung, dass sie sich nicht auseinanderdividieren lassen. Sie möchten ihre Energie weniger in ständige Arbeitskämpfe mit dem Verlag stecken müssen als in ihre Arbeit und ihr professionelles Engagement für einen verantwortungsvollen Journalismus.

Sozialplan ist «branchenüblich»

Der Sozialplan, den Tamedia den ehemaligen Mitarbeitenden von «Le Matin» und Tamedia Editorial Services in der Westschweiz vorgelegt hat, stehe «im Einklang mit den branchenüblichen Praktiken sowie den Realitäten des Arbeitsmarktes, findet hingegen die Tamedia-Unternehmensmitteilung in einer Medienmitteilung vom Dienstagabend.

Nun ist in Lausanne ein Schiedsverfahren eingeleitet worden. Da das Verfahren Zeit brauche, habe Tamedia angeboten, den betroffenen Mitarbeitenden von «Le Matin» und Tamedia Editorial Services «den Gegenwert jener Leistungen zu zahlen, die im Rahmen wirtschaftlicher Umstrukturierungen üblicherweise erbracht werden».

Die Unterstützungsmassnahmen zielen gemäss Tamedia-Mitteilung darauf ab, «Vorschüsse auf die im zukünftigen Sozialplan vorgesehenen Leistungen zu bieten». Allerdings ersetze dies in keiner Weise den Abschluss des vorgesehenen Sozialplans, hält die Tamedia-Leitung abschliessend fest. (pd/as)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425