18.01.2001

"Kommunikationsunterbrüche" zwischen Bakom und Radio Sunshine

Bundesgericht bestätigt Abschaltung von Senderanlagen.

Das Bundesgericht hat die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verfügte Abschaltung von Senderanlagen des Zuger Lokalsenders Radio Sunshine bestätigt. Im Dezember 1998 hatte das Bakom die Abschaltung nicht bewilligter Senderanlagen, unter ihnen die Standorte Futtermühle Sempach und Mattgrat, verfügt. Eine Beschwerde des Lokalradios ans Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) blieb erfolglos. Nun hat das Bundesgericht den UVEK-Entscheid vom vergangenen April und somit auch den des Bakoms bestätigt. Der Betrieb der Anlagen sei mangels entsprechender Konzession zu Recht untersagt worden.

Offenbar hat in früheren Jahren die Kommunikation zwischen Radio Sunshine und dem Bakom nicht geklappt. Das Lokalradio hatte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht nämlich argumentiert, es habe für den Betrieb der Füllsender auf eine Zusicherung des Bakoms vertraut. Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass sich Radio Sunshine für diese vermeintlichen Zusagen nicht auf den Schutz berechtigten Vertrauens berufen könne. Zwar habe das Bakom eigene Fehler eingeräumt und "Kommunikationsunterbrüche" eingestanden. Eine Zusicherung könne daraus aber nicht abgeleitet werden. Vielmehr habe das Bakom vor dem Erlass des Betriebsverbots ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Sender ohne vorgängige und schriftliche Bewilligung in Betrieb genommen werden dürfe. Die Voraussetzungen für eine vertrauensbegründene Zusage seien somit nicht erfüllt.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425