Die Befreiung aller AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen von Radio- und Fernsehgebühren führt bei der SRG SSR idée suisse zu Ausfällen bis zu 50 Mio. Franken jährlich. Der Bundesrat hat nach einem Bundesgerichtsentscheid die Gebührenbefreiung für die Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beschlossen. Die ungünstige Konjunkturlage bewirke zudem erhebliche Einbussen bei der TV-Werbung, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Diese würde die SRG SSR mit Eigenanstrengungen bei den Kosten auffangen. Für die Gebührenausfälle erwartet sie mittelfristig Kompensationsmassnahmen durch die Änderung der Sozialgesetzgebung. Die SRG SSR will nun beim Bundesrat als Überbrückung eine Gebührenanpassung von 5 Prozent beantragen.
22.11.2001
SRG
Kompensation für Gebührenausfälle verlangt
Bundesrat soll Gebührenanpassung von 5 Prozent gutheissen.
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