05.11.2002

Strassburg

Konzession für Schweizer Spartenprogramm "Car TV" zu Recht verweigert

Menschenrechtsgerichtshof weist Beschwerde ab.

Die Verweigerung der Konzession für "Car TV" hat die in der EMRK garantierte Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) hat die Beschwerde des Initianten abgewiesen. Das Spartenprogramm "Car TV" war als Schweizer Kabelfernsehkanal zu Fragen der motorisierten Mobilität geplant. Partner waren unter anderen die Hallwag Verlag AG und der ACS. Im Juni 1996 lehnte der Bundesrat das Konzessionsgesuch ab.

Er begründete dies unter anderem damit, dass das Programm von "Car TV" rund ums Auto keinen wertvollen Beitrag zum allgemeinen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen leiste. Walter Demuth als Intitiator des Projekts erachtete die Konzessionsverweigerung als willkürlich und diskriminierend.

Kommerzielle Ziele

Er reichte deshalb in Strassburg eine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein. Der EGMR hat die Beschwerde am Dienstag mit sechs zu einer Stimme abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Verweigerung der Konzession zwar die Meinungsäusserungsfreiheit beeinträchtige habe. Indessen sei der Eingriff im Sinne von Artikel 10 EMRK gerechtfertigt. Zu beachten sei dabei, dass mit "Car TV" primär kommerzielle Ziele verfolgt werden sollten.

Kein kategorisches Nein


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