31.05.2022

SRG-Ombudsstelle

Köppel darf als «Hardliner» bezeichnet werden

Ein Beanstander hat einen Online-Artikel von SRF News beklagt, in dem der SVP-Nationalrat als «Hardliner» bezeichnet wurde. Im konkreten Fall störte sich selbst Roger Köppel nicht an der Bezeichnung.
SRG-Ombudsstelle: Köppel darf als «Hardliner» bezeichnet werden
Roger Köppel vor dem Kommissionszimmer der Immunitätskommission im Bundeshaus in Bern. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Radio und Fernsehen müssen den Begriff «Hardliner» mit Vorsicht gebrauchen. SVP-Nationalrat Roger Köppel dürfen sie aber als solchen bezeichnen, wenn er sich wie im Fall der Sanktionen gegen Russland kompromisslos zeigt. Köppel selbst störte sich im konkreten Fall nicht an der Bezeichnung. Ein Beanstander hatte sich über einen Online-Artikel von SRF News bei der SRG-Ombudsstelle beklagt, wie diese am Dienstag mitteilte. Anlass für den Artikel war der Vorwurf einer Verletzung des Kommissionsgeheimnis. Köppel hatte in seinem Blog über eine Razzia bei einer Schweizer Uhrenfirma in Moskau gesprochen, über welche die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats informiert worden war. SRF News berichtete darüber und bezeichnete Köppel im Hörbeitrag und im Text als «SVP-Hardliner». Der Beanstander bemängelte, dass die «teilweise linksextremen Hardliner von SRF, ohne inhaltliche Not einmal mehr SVP-ler als Hardliner diffamierten». Damit sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Gleichzeitig habe sich die Redaktion über einen früheren Ratschlag der Ombudsstelle hinweg gesetzt, wonach "Hardliner" zurückhaltend zu gebrauchen sei. Der frühere Ombudsmann Roger Blum hatte damit 2019 auf eine Beanstandung durch denselben Mann reagiert. Die Ombudsstelle wies das zurück. Die Redaktionen hielten sich mit der Bezeichnung zurück. Kompromissbereite Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien in keiner Sendung so bezeichnet worden. Köppel stört es nicht
Wenn Köppel wie im vorliegenden Fall als «Hardliner» bezeichnet wurde, sei dies berechtigt. Der Zürcher Nationalrat zeigte sich nämlich kompromisslos in der Ablehnung von Sanktionen gegen Russland.
Köppel selbst erklärte der Ombudsstelle auf Anfrage, er wehre sich gerade in diesem Fall nicht gegen den Begriff. «Wenn es beispielsweise um die Sanktions- und damit auch gegen die Neutralitätspolitik geht, habe ich gar nichts gegen diese Bezeichnung, ganz im Gegenteil», liess er sich im Communiqué zitieren. (sda/wid)



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