05.12.2017

Obersee Nachrichten

Kreisgericht urteilt über KESB-Klage

In einer rund 500-seitigen Klageschrift führen die Stadt Rapperswil-Jona und der Präsident der KESB-Linth um die 300 angeblich persönlichkeitsverletzende Aussagen auf.
Obersee Nachrichten: Kreisgericht urteilt über KESB-Klage
Die KESB und die Stadt Rapperswil-Jona ziehen die Gratiszeitung vor Gericht. (Symbolbild: Keystone/Urs Flüeler)

Am Dienstag hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland eine Klage der Stadt Rapperswil-Jona sowie des Präsidenten der KESB Linth gegen die «Obersee Nachrichten» verhandelt. Der Gratiszeitung wird eine Kampagne mit persönlichkeitsverletzenden Äusserungen vorgeworfen.

Die Auseinandersetzung zwischen «Obersee Nachrichten» und den KESB-Behörden hat bereits eine lange Vorgeschichte. Unter anderem spielte sie im Herbst 2016 auch im lokalen Wahlkampf eine Rolle: Bruno Hug, Verleger und Redaktor der «Obersee Nachrichten», trat gegen den amtierenden Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona an und holte im ersten Wahlgang am meisten Stimmen. Danach zog er seine Kandidatur zurück.

In einer rund 500-seitigen Klageschrift führen nun die Stadt Rapperswil-Jona und der Präsident der KESB-Linth um die 300 angeblich persönlichkeitsverletzende Aussagen auf. Sie sind teilweise in der Printausgabe der Gratiszeitung erschienen, viele wurden allerdings auch von Drittpersonen auf der Facebook-Seite der Zeitung gepostet.

Passagen aus Archiv löschen

Die Kläger verlangen unter anderem, dass diese Aussagen im Online-Archiv der Zeitung und auf Facebook gelöscht werden. Dem Präsidenten der KESB soll eine Genugtuung von 25'000 Franken bezahlt werden.

Die «Obersee Nachrichten» hätten eine jahrelange Kampagne gegen die KESB geführt, erklärte der Rechtsvertreter der Kläger am Dienstag vor Kreisgericht. In 121 von 150 Ausgaben der Wochenzeitung seien negative Berichte über die Behörde und deren Präsidenten erschienen. Woche für Woche habe das Blatt persönlichkeitsverletzende Artikel publiziert.

Bruno Hug wisse, wie man die Volksseele im Linthgebiet zum Kochen bringe. Die Kampagne habe sich gelohnt - und zwar im grossen Stil. Die Entrüstung der Leser sei bewirtschaftet worden. Zu einzelnen Fällen habe es um die 300 Facebook-Kontakte mit geharnischten Kommentaren gegeben.

Der Anwalt schilderte die Vorgehensweise der «Obersee Nachrichten» anhand von 11 KESB-Fällen. Dabei sei mit der «Methode der selektiven Berichterstattung» jeweils nur die Hälfte der Geschichte erzählt worden. Die Redaktoren hätten auch Zitate gefälscht. An keinem einzigen der Fälle sei etwas daran gewesen, so der Vertreter der Kläger.

Abweisung der Klage verlangt

Ein ganz anderes Bild zeichnete der Rechtsvertreter der «Obersee Nachrichten». Er forderte, die Klagen seien vollumfänglich abzuweisen und die Kosten des Verfahrens den Klägern zu belasten.

Es lägen keine Persönlichkeitsverletzungen vor, argumentierte er. Diese müssten im Einzelnen, in einem aufwendigen Prüfprozess begründet werden. Dies leiste die Klageschrift nicht. Viele der darin aufgeführten Passagen seien lediglich kritische Aussagen.

Ziel der «ausufernden Klageschrift» sei es, die Beklagten mundtot zu machen. Diese wehrten sich dagegen und verteidigten die Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Zeitungsartikel entsprächen zu hundert Prozent der Wahrheit, stellte der Anwalt fest. Es gebe zu jedem Bericht Beweise. Auch sei die Gegenseite immer wieder zu Wort gekommen.

Nicht für Facebook verantwortlich

Die Beklagten seien zudem nicht für fremde Inhalte auf Facebook verantwortlich. Der Anwalt bestritt, dass die Stadt Rapperswil-Jona überhaupt für die Klage legitimiert sei.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen bekanntgegeben. (sda/eh)

 



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