In der 3+-Sendung «Die Höhle der Löwen» versuchen junge Unternehmerinnen und Unternehmer jeweils, Investorinnen und Investoren von ihrer Business-Idee und damit von einem Investment zu überzeugen. Das Format des Senders von CH Media ist die hiesige Version des Erfolgskonzepts der US-Sendung «Shark Tank».
Doch nun zeigt gemäss einem Bericht des SonntagsBlick, dass in der Schweiz viele Start-up-Gründerinnen und -Gründer nach der Sendung in die Röhre blicken: Demnach würden die vereinbarten Deals im Nachhinein platzen, wovon das Publikum nichts erfahre. Und: «In der Start-up-Szene heisst es, die Hälfte aller in der Sendung zugesagten Investments blieben leere Versprechen.» Joël Steiger, Leiter PR von CH Media Entertainment, widerspricht im SoBli: «Es sind weniger Deals, die final nicht zustande kommen.» Genau Zahlen wollte er jedoch nicht nennen.
Zu den nicht zustande gekommenen Deals äussert sich CH Media gemäss dem Medienbericht so: «Genauso wie bei Pitches ausserhalb unserer TV-Gründershow ist es normal, dass in Folgegesprächen (...) Gründe auftauchen können, die gegen eine Zusammenarbeit zwischen den Löwen und den Start-ups sprechen.» Zudem betont das Medienunternehmen, es würde Start-ups «eine prominente Plattform» bieten.
Entscheidungsmacht, ob Material verwendet wird
Es stellt sich aber die Frage: Weshalb wurden die geplatzten Deals bisher nicht publik? Oder anders gefragt: Weshalb üben Unternehmer, die leer ausgehen, keine öffentliche Kritik? Dies dürfte am Engagement-Vertrag liegen, der die Zusammenarbeit der TV-Produktion mit den Beteiligten regelt und der dem SonntagsBlick vorliegt. Demnach kann CH Media gegen anstössige oder verleumderische Äusserungen von Beteiligten rechtlich vorgehen. Zudem müssen Start-ups zahlreiche Zugeständnisse machen – zum Beispiel dieses: «Der Produzent [erwirbt] das ausschliessliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht am gesamten Ergebnis der Leistung der Mitwirkenden.»
Wie aus dem Vertrag laut Medienbericht weiter hervorgeht, würden Start-ups keine Abgeltung erhalten, weder Vergütung noch Spesenersatz. Und der Produzent der Sendung würde frei entscheiden, ob das Aufnahmematerial verwendet wird. Weiter heisst es im Vertrag «Der Produzent ist berechtigt, den Mitwirkenden ohne Angabe von Gründen aus dem Projekt auszuschliessen.» CH Media TV wollte sich zu Vertragsdetails nicht äussern, so der SoBli. (tim)