31.01.2003

DRS-Ombudsmann

Kritik an "Rundschau"-Beitrag

Redeverbot ist nicht gleich Redeverbot.

Auch wenn nach einer Fraktionssitzung einzelne Fraktionsmitglieder Medienauskünfte verweigern, kann nicht von einem verhängten "Redeverbot" gesprochen werden. Der DRS-Ombudsmann hat der SVP-Beanstandung eines "Rundschau"-Beitrags Recht gegeben.

Im beanstandeten Beitrag der Sendung "Rundschau" ging es um eine Sitzung der SVP-Bundeshausfraktion. Thematisiert wurde in der Sitzung wie im Beitrag das in der Folge der Delegiertenversammlung von Lupfig AG strapazierte Verhältnis zwischen SVP-Bundesrat Samuel Schmid und seiner Partei. Der Beitrag endete mit der Aussage: "Für die Fraktionsmitglieder galt anschliessend Redeverbot". Dies wurde in der Folge von einem SVP-Fraktionsmitglied beanstandet. Die "Rundschau" entgegnete, dass Interview-Anfragen ihres Reporters abgelehnt worden seien mit der Begründung, man habe beschlossen, zum Thema nichts mehr zu sagen.


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