03.05.2001

RTVG-Entwurf

Kritik von allen Seiten

Pro und contra Gebührensplitting.

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) gerät je länger je mehr unter Beschuss. Für Kritik sorgt u.a. die geplante Aufhebung des Gebührensplittings. In Zukunft soll allein die SRG die Gebühren von rund einer Milliarde Franken im Jahr erhalten. Die privaten Radio- und Fernsehstationen werden in der Folge von Leistungsaufträgen befreit und müssen sich zukünftig ausschliesslich via Werbeeinnahmen finanzieren. Dies stösst auf Widerspruch, am heftigsten in der Westschweiz, wo sich erstmals das Westschweizer Radio (RSR) und die Lokalradios zusammengetan haben. Auch sie spielten eine wichtige öffentliche Rolle, machen sie geltend. Abgesehen davon hätten die hiesigen Sender gegen die grossen ausländischen Sender auf dem Werbemarkt keine Chance.

Ebenfalls Besorgnis zeigen die SP, die CVP, der Kanton Uri, der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und Telesuisse, der Verband schweizerischer Privatfernsehen, die sich für die Beibehaltung des Gebührensplittings zwischen SRG und Privaten stark machen. Nur so bleibe die Grundversorgung auf lokaler und regionaler Ebene erhalten, begründet dies etwa der VSJ.

Anders sehen das die Deutschschweizer Lokalradios, die die Vorschläge für das neue RTVG begrüssen. Ebenfalls dafür ausgesprochen haben sich die Gewerkschaften Comedia und SSM, der Gewerkschaftsbund und die Freisinnige Partei. Die drei ersteren wollen, dass die kleinen nichtkommerziellen Sender einen Teil der Gebühren behalten können. FDP und SSM machen sich für eine Beibehaltung des Sponsoring stark.

Der TV-Sender der Tamedia, TV3, will ebenfalls nichts von Werbeeinnahmen für die SRG wissen. Die SRG solle ihren Auftrag als service publice wahrnehmen, dafür Gebühren erhalten und den Rest den Privaten überlassen. Um im Wettbewerb mit den ausländischen Sendern bestehen zu können, wünscht TV3 jedoch mehr Freiheiten für die privaten Sender. Das bedeute "eurokompatible" Rechte in Sachen Werbung und Sponsoring für die Privaten.

Für die SVP ist es zwar richtig, der SRG die Gebühren zu belassen. Die Gesellschaft solle sich aber mehr auf dem Markt bewähren und ihre Ressourcen diversifizieren. Wie der Gewerbeverband will die SVP eine Gebührensenkung um bis zu 50 Prozent. Sie fragt sich, ob die SRG wirklich zwei Fernseh- und drei Radio-Sendeketten pro Region braucht, die durch öffentliche Gebühren finanziert werden.

Die SRG ihrerseits begrüsst es, als Grundversorgerin zu gelten, und hält auch den grösseren Spielraum für die Privaten für angebracht. Sie fürchtet aber, dass die Grundversorgung aus der Übung geschwächt statt gestärkt hervorgeht. Darum richtet sich die Gesellschaft gegen die Einschränkungen, etwa das Werbeverbot für Medikamente und das Verbot von Verkaufssendungen.


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