12.01.2018

Schweizer Presserat

Medien dürfen nur einzelne Kommentare löschen

Online-Kommentatoren gänzlich auszuschliessen, verletze hingegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Schweizer Presserat: Medien dürfen nur einzelne Kommentare löschen
Redaktionen dürfen einzelne Kommentare löschen, jedoch Leser nicht systematisch ausschliessen. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Onlineredaktionen haben das Recht, einzelne Kommentare nicht zu publizieren oder nachträglich zu löschen. Nutzer ganz ausschliessen dürfen sie jedoch nicht. Das hat der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme entschieden.

Damit würde das Recht auf freie Meinungsäusserung in einer grundsätzlichen und systematischen Art eingeschränkt. Laut Presserat ist das nur in seltenen Ausnahmefällen gerechtfertigt. In der Regel muss die Einschränkung verhältnismässig sein. Presseorgane hätten ihre Eigeninteressen sorgfältig gegen ihre journalistischen Pflichten abzuwägen, heisst es in der Stellungnahme.

Im konkreten Fall reichte der Verfasser eines Kommentars bei der Onlinezeitung «Infosperber» Beschwerde beim Presserat ein, weil nicht nur seine Kommentare gelöscht worden waren, sondern auch sein Leserkonto. Laut «Infosperber» war das nötig, weil gepostete Kommentare erst nachträglich geprüft werden und die Ressourcen fehlen, um Kommentare auf rechtswidrige Inhalte zu durchsuchen. Nach Ansicht des Presserats rechtfertigt das die Löschung des Kontos aber nicht. (sda/maw)


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