SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli fährt gegen drei "Rundschau"-Journalisten grobes Geschütz auf: Wegen der Berichterstattung des SRF-Politmagazins über seine nachlässige Betreuung von Doktorarbeiten klagt der Politiker auf Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung.
Die Strafklage, eingereicht am 8. Mai, ist laut der Zeitung "Schweiz am Sonntag" allerdings ein Rohrkrepierer: Das Antragsrecht für diese Delikte "erlischt nach Ablauf von drei Monaten", steht im Strafgesetzbuch unter Artikel 31. Und weiter: "Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird."
Die Mörgeli-"Rundschau" wurde im März 2013 ausgestrahlt, Mörgelis medienwirksame Anzeige habe damit schon mehr Staub angesetzt als alle Knochen im Keller des Medizinhistorischen Instituts zusammen. (SaS)

