13.01.2011

Whistleblowerinnen

Müssen nicht zahlen

Reicher Zürcher Pensionär zahlt Gerichtskosten.

Die Zürcher Whistleblowerinnen Margrit Zopfi und Esther Wyler müssen die entstandenen und allenfalls noch auf sie zukommenden Kosten nicht selbst bezahlen. Eine private Gönnervereinigung um den wohlhabenden Zürcher Pensionär Hans Scharpf kommt dafür auf.

Fest stehen 7800 Franken Gerichtskosten und 5000 Franken Prozessentschädigung für die Stadt Zürich. Diese Beträge verfügte das Zürcher Obergericht, welches die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Stadtzürcher Sozialamtes am Diesntag der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen hatte.

100'000 Franken aufgelaufene Kosten

Diese Beträge machen aber nur einen Bruchteil der Ausgaben aus, mit denen die beiden Frauen seit ihrer fristlosen Entlassung im Herbst 2007 konfrontiert sind. Die aufgelaufenen Kosten belaufen sich auf insgesamt mindestens 100'000 Franken, bestätigte Zopfi einen Artikel der "NZZ" vom Donnerstag.

Für all diese Ausgaben kommt nun eine private Gönnervereinigung um den Zürcher Pensionär und SVP-Mitglied Hans Scharpf auf. Das Geld wird dem von Wyler und Zopfi gegründeten und geführten Verein "Procourage" überwiesen.

Über Weiterzug des Urteils noch nicht entschieden

Wie Zopfi gegenüber der Nachrichtenagentur SDA weiter sagte, ist noch kein Entscheid über einen Weiterzug des Obergericht-Urteils gefallen. Es gebe Gründe dafür, aber auch Gründe dagegen. Ginge es nach ihrem persönlichen Befinden, überwiege das Bedürfnis nach Ruhe, nach einem normalen Leben, sagte Zopfi. Zudem würde sie einen doppelten Schuldspruch - vom Zürcher Obergericht und allenfalls vom Bundesgericht - als "ganz schlimm" empfinden.

Für einen Weiterzug ans Bundesgericht spräche allenfalls die Verunsicherung vieler Leute, "die nicht mehr wissen, an wen sie sich in einer prekären Lage wenden sollen".

Im Jahr 2007 hatten Zopfi und Wyler interne Fallakten der "Weltwoche" zugespielt und damit eine breite Debatte über Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfegeldern ausgelöst. Sie argumentierten, amtsintern habe niemand ihre Hinweise auf Missstände zur Kenntnis nehmen wollen, deshalb hätten sie keine andere Wahl gehabt, als sich an die Medien zu wenden.


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