01.07.2020

Empfangsgebühren

MWST-Rückzahlungen genehmigt

Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben worden. Nun sollen die Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Die Medienkommission des Nationalrats (KVF) ist einverstanden mit dieser Lösung.
Empfangsgebühren: MWST-Rückzahlungen genehmigt
Früher Billag, heute Serafe: Die TV- und Radio-Empfangsgebühren sorgten immer wieder für Diskussionen. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Die Abstimmung fiel einstimmig aus, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Ständerat hat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung schon zugestimmt. Er fügte dabei eine Bestimmung ein, dass auch Unternehmen eine Pauschale beanspruchen können. Die KVF hiess diese Ergänzung ebenfalls gut.

Die Kommission gehe mit dem Bundesrat und dem Ständerat darin einig, dass durch eine pauschale Vergütung ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand verhindert werden könne, heisst es in der Mitteilung. Zudem würden die Gebührenzahlenden entlastet, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssten.

Eine Minderheit der KVF beantragt, die Pauschale zugunsten der Haushalte auf 60 Franken zu erhöhen, damit die gesamte Verzinsung rückerstattet werden kann. (sda/lol)



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