Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) nennt nach Angaben von CH Media künftig konsequent die Nationalität von Täterinnen und Tätern sowie von Opfern. SRF passte seine publizistischen Leitlinien entsprechend an, wie CH Media mit Verweis auf eine interne Mitteilung an SRF-Mitarbeitende schrieb. Der Schritt sei eine «Anpassung an journalistische Realitäten», habe die Chefredaktion darin geschrieben. Ein Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung zur Halbierungsinitiative bestehe nicht, teilte SRF dem Medienhaus mit. Bisher habe SRF bei der Nennung der Nationalität abgewägt, ob sie für das Verständnis eines Vorfalls wichtig ist.
Hintergrund der Anpassung ist eine Entscheidung der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz im Jahr 2024. Diese hatte SRF gerügt, weil der Sender bei der Berichterstattung über die Geiselnahme im Zug bei Yverdon im Februar 2024 in ersten Meldungen die Nationalität des Täters – ein 32-jähriger iranischer Asylbewerber – nicht genannt hatte. Die Ombudsstelle kam zum Schluss, dass diese Information zum besseren Verständnis der Tat «offenkundig von Bedeutung» gewesen sei.
Auf Anfrage von persoenlich.com erklärte SRF am Freitag die Anpassung näher: «Wir haben die Bestimmung, die die Nennung der Nationalität bisher an gewisse Bedingungen geknüpft hat, gelockert. Es ist eine Anpassung an journalistische Realitäten, die eine Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Beteiligten und Betroffenen von Straftaten und Unglücken immer weniger rechtfertigt.» Die frühere Regelung habe zudem ein Diskriminierungsrisiko in sich getragen, wenn sie nicht korrekt angewendet worden sei. «Dieses ist mit der konsequenten Nationalitätsnennung beseitigt», so SRF weiter.
Die Publizistischen Leitlinien von SRF seien ein lebendiges Dokument und würden in regelmässigen Abständen der journalistischen Realität angepasst. In Bezug auf die Nationalitätennennung entspreche man zugleich einem Anliegen der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz. (cbe/sda)

