Mit 124 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen nahm die grosse Kammer eine Motion der Verkehrskommission an. Der Vorstoss verlangte vom Bundesrat, auf die Einstellung des UKW-Rundfunks per 31. Dezember 2026 zu verzichten.
Stattdessen sollen die aktuellen UKW-Funkkonzessionen verlängert oder neue Konzessionen ab 1. Januar 2027 ausgeschrieben werden – gegebenenfalls mittels einer Auktion. Die Motion geht nun an den Ständerat.
Erzwungene Abschaltung gefährde Privatsender
Die Verkehrskommission argumentierte, die erzwungene Abschaltung gefährde die privaten Radiosender und führe zur Abwanderung der Hörerschaft zu ausländischen Sendern. Bereits die SRG habe nach der UKW-Abschaltung Ende 2024 25 Prozent ihrer Hörerschaft verloren – ein solcher Rückgang wäre für werbefinanzierte Privatradios «verheerend».
Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. In seiner Stellungnahme verwies er darauf, dass die Initiative zur UKW-Abschaltung ursprünglich von der Radiobranche selbst ausgegangen sei. Über 90 Prozent der Bevölkerung höre heute bereits digital via DAB+ oder Internet. Eine Neuvergabe von UKW-Frequenzen wäre mit «aufwändigen Ausschreibungen und beträchtlichen Investitionen in eine veraltete Infrastruktur» verbunden.
Eine Minderheit der Verkehrskommission hatte ebenfalls beantragt, die Motion abzulehnen. Sie konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Befürworter bezeichneten die starre Abschaltfrist als «Swiss Finish» und forderten eine Verlängerung mindestens bis Ende 2031. (cbe)


