30.12.2025

Presserat

Neu kostet schon die erste Beschwerde

Bisher wurden für Privatpersonen erst ab der dritten Eingabe Kosten fällig. Das ändert sich ab 2026. Grund ist die wachsende Arbeitsbelastung.

Der Schweizer Presserat hat 2025 mit 177 Eingaben so viele Beschwerden erhalten wie nie zuvor. Um die gestiegene Arbeitsbelastung zu bewältigen, hat der Stiftungsrat entschieden, ab dem 1. Januar 2026 eine neue Gebührenordnung einzuführen. Das steht im aktuellen Newsletter des Presserats.

Künftig wird bereits ab der ersten Beschwerde eine Bearbeitungsgebühr fällig: 100 Franken für die erste, 200 Franken für die zweite, 500 Franken für die dritte und 1000 Franken ab der vierten Beschwerde derselben Person pro Kalenderjahr. Bisher mussten Beschwerdeführer erst ab der dritten Beschwerde bezahlen. Für Organisationen und anwaltlich vertretene Personen bleibt die Gebühr bei 1000 Franken.

Der Stiftungsrat begründet den Entscheid mit der wachsenden Zahl von Beschwerden und den fehlenden Ressourcen, um medienethische Themen von sich aus aufzugreifen. Zudem seien manche Beschwerden inhaltlich wenig fundiert, verursachten aber denselben Aufwand. «Der Presserat wäre nicht unglücklich, künftig weniger, aber bessere Beschwerden zu erhalten», heisst es in der Mitteilung. (nil)


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