15.04.2018

Obersee Nachrichten

Nicht jede Ehrverletzung ist ehrverletzend

Nun liegt die detaillierte Urteilsbegründung zum Freispruch von ON-Gründer Bruno Hug vor. Ausdrücke wie «Raub» oder «Erpressung» dürfen demnach in Artikeln verwenden werden, heisst es vom Gericht. «Dieses Urteil ist für die Medien wichtig», so Hug.
Obersee Nachrichten: Nicht jede Ehrverletzung ist ehrverletzend
Begrüsst, dass das St. Galler Obergericht dem erstinstanzlichen Urteil die Medienfreiheit entgegengestellt hat: Bruno Hug. (Bild: zVg.)

In diesen Tagen hat das St. Galler Kantonsgericht die detaillierte Urteilsbegründung zu einem wegweisenden Urteil publiziert. Das Fazit: Nicht jede Ehrverletzung ist ehrverletzend. Konkret: Ein Journalist dürfe Ausdrücke wie «Raub» oder «Erpressung» in einem Artikel verwenden, ohne gleich eine Ehrverletzung zu begehen. Die fraglichen Begriffe seien laut des Gerichtes «nach dem Sinn, der sich aus dem fraglichen Presseartikel beziehungsweise Kommentar als Ganzes» ergäbe, zu beurteilen.

Damit bezieht sich das Gericht auf einen Kommentar von Bruno Hug, des langjährigen Verlegers und Gründer der «Obersee-Nachrichten» (ON). Dieser hatte in seiner ehemaligen Gratiszeitung im Sommer 2016 über einen Rentner und Ex-Treuhänder als Opfer der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb berichtet. Der Grund: Sein – von der Kesb eingesetzter – Beistand habe den Rentner mit dem Versprechen, er könne die Psychiatrische Klinik verlassen, zu einer Unterschrift gedrängt. Dies veranlasste Hug in seinem Kommentar zur Bemerkung: «Wenn dem so war, war das Erpressung, denke ich.» Als der Beistand seinem Klienten noch die Dossiers wegnahm, war dies für Hug «faktischer Raub». Dafür verurteilte ihn das Kreisgericht See-Gaster vor einem Jahr nach einer Anzeige des Kesb-Beistandes wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe (persoenlich.com berichtete).

Kein Weiterzug an das Bundesgericht

Hug in zweiter Instanz vom St. Galler Kantonsgericht freigesprochen, da «für die Leser war (…) vorliegend ohne weiteres erkennbar» gewesen sei, «in welchem Kontext der Beschuldigte pointiert seine Meinung wiedergab, ohne aber den Privatkläger in seinem Ansehen empfindlich herabzusetzen bzw. ihn eines konkreten Verbrechens zu beschuldigen», heisst es in der Urteilsbegründung. Wie Mediensprecher Roman Dobler der St. Galler Staatsanwaltschaft gegenüber der «Südostschweiz» und der «Zürichsee-Zeitung» ausführte, verzichten die Anklagebehörden auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht.

«Dieses Urteil und mein Freispruch als damaliger Chefredaktor der ‹Obersee Nachrichten› sind für die Medien wichtig», so Hug gegenüber persoenlich.com. Die Kesb Linth habe sich zur Dauerklägerin gegen Kritiker gemausert. Dem habe das St. Galler Obergericht nun die Medienfreiheit entgegengestellt, indem es auch prägnante Ausdrücke erlaube, wenn es um die wahre Schilderung eines Sachverhaltes gehe. Dabei habe das Kantonsgericht unmissverständlich festgehalten, dass der Artikel der Wahrheit entsprochen habe, so der langjährige ON-Verleger.

Grosse Klage noch hängig

Hängig ist immer noch die grosse Kesb-Klage der Stadt Rapperswil-Jona und der Kesb gegen Bruno Hug, die auch vom St. Galler Kantonsgericht in zweiter Instanz behandelt wird. Hug glaubt, dass der Freispruch im oben erwähnten Fall möglicherweise auch eine Auswirkung auf den weiteren Verlauf dieses Prozesses haben könnte. Hug wurde nach der erstinstanzlichen Urteilsverkündung im letzten Dezember von Somedia-Verleger und ON-Eigentümer Hanspeter Lebrument per sofort freigestellt. Die fraglichen Artikel wurden auf Lebruments Anweisung im Archiv gelöscht, obwohl das Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig ist. (ma)



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Kommentare

  • Hanspeter Lebrument, 16.04.2018 15:44 Uhr
    In ihrem Artikel über die «Obersee Nachrichten» schreiben Sie, ich hätte Chefredaktor Hug nach der Urteilsverkündung im letzten Dezember im Kesb-Prozess nach der erstinstanzlichen Urteilsverkündung in Mels freigestellt. Das entspricht nicht den Tatsachen. Herr Hug wurde am 4. Dezember, vor der Urteilsverkündung, wegen der mit grossen Schwierigkeiten kämpfenden «Obersee Nachrichten», freigestellt. Herr Hug weigerte sich den Anordnungen des Verwaltungsrates in dieser existentiell wichtigen Angelegenheit Folge zu leisten. Herr Hug vertrat in dieser Sache eine andere Auffassung. Zu einer einvernehmlichen Lösung fand man sich nicht. Gez. Hanspeter Lebrument, Chur, 16. April 2018
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