02.04.2024

Medienfreiheit

NZZ erhält vor Obergericht Recht

In einem Fall von sexuellem Missbrauch an einem Kind durften die Medien nur von einem «sehr speziellen Milieu» sprechen. Das Obergericht Zürich findet nun, dass die Religion genannt werden darf.
Medienfreiheit: NZZ erhält vor Obergericht Recht
Der Entscheid des Obergerichts ist rechtkräftig. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Der Fall von angeblichem sexuellem Missbrauch wurde letzten August vor dem Bezirksgericht Zürich behandelt. Das Gericht hatte den Medien unterbunden, Angaben zum Umfeld des Beschuldigten und des Opfers zu machen. Die NZZ war mit dieser Einschränkung der Medienfreiheit nicht einverstanden und legte Beschwerde beim Obergericht ein, wie sie am Dienstag berichtet.

«Die Zeitung argumentierte, dass die Auflagen nicht verhältnismässig gewesen seien. Bei anderen Missbrauchsfällen, gerade auch in der katholischen Kirche, sei die Religion stets genannt worden», schreibt die Zeitung. «Es bestehe ein gesteigertes öffentliches Interesse, darüber berichten zu können, dass es solche Vorkommnisse auch in anderen Religionsgemeinschaften geben könne.»

In einem Beschluss vom 9. Januar stützt das Obergericht diese Argumentation und heisst die Beschwerde der NZZ gut. Der Entscheid ist nun rechtskräftig. Die Medien dürfen also jetzt darüber berichten, dass sich der Fall laut Anklage in der orthodoxen jüdischen Gemeinde in Zürich abspielte. (spo)


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