04.05.2001

Schweizer Presserat

NZZ gerügt

Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit.

Die Unabhängigkeit von Medienschaffenden ist in einem kleinräumigen Milizstaat wie der Schweiz durch die grosse Nähe zwischen Akteuren und Berichterstatter stets gefährdet. Wird die Nähe zu gross, dann leidet darunter die Glaubwürdigkeit der Medienschaffenden. Besteht bei der Behandlung eines Themas eine sehr "grosse Nähe", sollten Journalistinnen und Journalisten weder über das Thema berichten, noch es kommentieren. Schliesst das Mass der persönlichen Betroffenheit eine Berichterstattung nicht grundsätzlich aus, sollte zumindest Transparenz gegenüber dem Publikum hergestellt werden. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Am 1. März 1997 hielt Christoph Blocher ein Referat mit dem Titel "Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg", das im Zusammenhang zur öffentlichen Debatte gegenüber der Haltung der Schweizer Regierung gegenüber den jüdischen Flüchtlingen im 2. Weltkrieg stand. Im Herbst 2000 berichtete Facts darüber, dass NZZ-Redaktor Max Frenkel das Referat von Christoph Blocher damals vorgängig dahingehend kontrolliert hatte, ob der Text antisemitisch wirken könne. Gleichzeitig hatte Frenkel in der NZZ vom 3. März 1997 über die Rede und auf die sich abzeichnende Auseinandersetzung zwischen Blocher und dem SonntagsBlick über dessen Schlagzeile vom 2. März 1997: "Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld" berichtet. Schliesslich kritisierte Frenkel in der NZZ vom 8. September 2000 einen Zürcher Bezirksrichter, der am 1. August 2000 gegen Christoph Blocher im Zusammenhang mit der Rede eine Strafanzeige wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm eingereicht hatte. Die Organisation "David. Das Zentrum gegen Antisemitismus und Verleumdung" gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat und rügte die nicht offengelegte "Doppelfunktion" von Max Frenkel. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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