25.02.2019

Rechtsstreit

NZZ obsiegt gegen «Kleinreport» vor Gericht

Die NZZ hat im Fall eines «Kleinreport»-Artikels vor dem Zürcher Obergericht Recht erhalten. Es ging um die Kündigung einer Feuilleton-Redaktorin, die sich mit der Ehefrau des Chefredaktors verkracht haben soll.
Rechtsstreit: NZZ obsiegt gegen «Kleinreport» vor Gericht
Von fehlendem Rückhalt und von einem Streit mit der Ehefrau des Chefs könne keine Rede sein, argumentierte die NZZ. (Bild: NZZ)

Im September 2018 hatte die Branchenplattform «Kleinreport» berichtet, dass eine Feuilleton-Redaktorin die NZZ verlasse – allerdings mit Nebengeräuschen. Im Text stand unter anderem, dass sich die Redaktorin mit der Ehefrau von Chefredaktor Eric Gujer angelegt habe. Seine Frau arbeitet ebenfalls bei der NZZ.

Dem Feuilleton-Ressortleiter René Scheu sei nichts anderes übriggeblieben, als «die Reissleine zu ziehen», schrieb der «Kleinreport» und insinuierte so, dass Scheu auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt habe. Zudem habe die Redaktorin den «Rückhalt der Ressortleitung» vermisst, schrieb der «Kleinreport».

«Aus freien Stücken gegangen»

Die NZZ wollte diesen Artikel nicht so hinnehmen. Sie kritisierte, dass von fehlendem Rückhalt und Streit mit der Ehefrau des Chefs keine Rede sein könne. Der Ressortleiter habe auch nicht «die Reissleine gezogen» oder sonst wie auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt. Richtig sei vielmehr, dass die Mitarbeiterin aus freien Stücken gegangen sei.

Die NZZ klagte und verlangte vor dem Bezirksgericht eine Gegendarstellung. Das Gericht hiess den Antrag im Oktober 2018 gut und wies den «Kleinreport» an, die Gegendarstellung zu publizieren. Die Branchenplattform blieb jedoch bei ihrer Darstellung und zog den Fall ans Obergericht.

NZZ erhält Recht

Das Gericht gab der NZZ Recht, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die Unterstellung, ein Ressortleiter habe «die Reissleine gezogen», also auf die Kündigung einer Mitarbeiterin hingewirkt, wiege schwer. Das stelle den Betrieb der NZZ in ein äusserst ungünstiges Licht.

Ob Gujer beschämend kleinlich auf persönliche Kränkungen oder auf Kränkungen seines nächsten Umfeldes reagiere, sei in diesem Verfahren nicht zu entscheiden. Die Unterstellung, dass dem so sei, ist gemäss Obergericht aber verletzend für die NZZ.

Das Urteil des Obergerichtes ist rechtskräftig. Das Branchenportal muss somit definitiv die Kosten des Verfahrens zahlen. Das Portal habe bereits Ende Oktober die Gegendarstellung publiziert, sagte Chefredaktorin und Verlegerin Ursula Klein gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Vorbei sind die juristischen Streitigkeiten zwischen Kleinreport und NZZ noch nicht. Gemäss Klein fordert der Verlag nun, dass sie vier weitere Texte löscht. Dazu sei sie aber nicht bereit. Zudem hat die ehemalige Redaktorin des Feuilleton-Ressorts, um die es in dem stritten Artikel ging, am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Kleinreport erwirkt. (sda/eh)



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