Die Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg hat in der Affäre Rocchi einen Rekurs ans Bundesgericht eingereicht (persoenlich.com berichtete). impressum, der Verband der Schweizer Journalisten, ist überzeugt, dass das öffentliche Interesse an der Medienfreiheit überwiegen wird.
In einer Medienmitteilung prangert der Verband die Staatsanwaltschaft an, die den Quellenschutz der Journalisten herunterspiele, denn dieser sei durch Schweizer Gesetze garantiert. Er sei eine fundamentale Voraussetzung für das Funktionieren der Medien im Dienste der Demokratie. Durch ihr Vorgehen habe die Staatsanwaltschaft im Fall Rocchi den Quellenschutz in unakzeptabler Weise umschifft. Darüber hinaus sei festzuhalten, dass das öffentliche Interesse an einem guten Funktionieren der Medien höher wiege als das individuelle Interesse an der Strafverfolgung - in diesem Falle einer bloss mutmasslichen Ehrverletzung, so impressum.
Der Staatsanwalt habe zudem in einer Medienmitteilund seine Ansichten darüber geäussert, über was in den Medien zu berichten sei. Nach Erachten des Journalistenverbandes dürfen sich die Behörden diesbezüglich jedoch keinesfalls ein Urteil anmassen. Die Medien müssten selbständig entscheiden, welche Berichterstattung im öffentlichen Interesse liegen. Dies sei ein wichtiger Teil der Medienfreiheit. Um das zu beurteilen, stützen sich die Journalisten auf die berufsethischen Verpflichtungen der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". (pd)

