14.11.2017

SRF

Ombudsmann rügt «Medientalk»

Moderator Salvador Atasoy sprach davon, dass öffentlich-rechtliche Medien – Radio, Fernsehen, Internet oder Print – fortan unmöglich würden.

Formale Mängel in der Abmoderation einer Sendung von Radio SRF zur No-Billag-Initiative: Dies beanstandet der SRG-Ombudsmann Roger Blum in einem Schlussbericht. Die Aussagen des Moderators seien nicht korrekt gewesen, da sie so nicht im Initiativtext stünden.

Auf dem Prüfstand war die Sendung «Medientalk» von Radio SRF 4 News vom 23. September, in der der Moderator Salvador Atasoy mit den beiden Medienjournalisten Rainer Stadler (NZZ) und Philippe Cueni (Edito) über die Initiative diskutierte. Ein Hörer beanstandete danach die Abmoderation der Sendung und bemängelte «einige Falschaussagen» über die Konsequenzen bei einer Annahme der Initiative.

Moderator Atasoy sprach davon, dass öffentlich-rechtliche Medien – Radio, Fernsehen, Internet oder Print - fortan unmöglich würden. Es liesse sich heute nicht abschätzen, wie die Gesetze nach einer allfälligen Annahme der Initiative ausgestaltet würden, gab der Beanstander zu bedenken.

Blum unterstützt in seinem am Dienstag publizierten Schlussbericht zum Fall die Kritik. Tatsächlich verbiete die Initiative weder den Kantonen noch den Gemeinden, Radio und Fernsehen zu finanzieren. Doch dies würde nicht dem Geist der Initiative entsprechen. Im Initiativtext von «No Billag» ist lediglich vom Bund die Rede.

Fehler sofort korrigiert

«Die Initiative will, dass Medien - und zwar alle Medien – allein nach den Marktgesetzen funktionieren. Sie macht daher Schluss mit dem Meisten, was bisher zur eidgenössischen Medienordnung gehört hat», schreibt Blum. Nach Annahme der Initiative könnte die neue Medienordnung faktisch so aussehen, wie sie der Moderator in der Abmoderation skizzierte. Formal seien diese Aussagen jedoch nicht korrekt.

Gleichzeitig verdiene Radio SRF Lob für die Korrektur sowohl auf der Korrekturseite als auch auf der Tonspur und für die interne kritische Nachbesprechung. «Zu gutem Journalismus gehört auch, Fehler einzusehen, zu korrigieren und daraus zu lernen», schreibt Blum.

Schliesslich macht Blum darauf aufmerksam, dass es nicht exakt sei, in der Schweiz von öffentlich-rechtlichen Medien zu sprechen. Die SRG sei ein privatrechtlicher Verein und die übrigen Radio- und Fernsehanbieter seien erst recht nicht öffentlich-rechtlich. Deshalb solle man von gebührenfinanzierten Medien sprechen. (sda/eh)



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Kommentare

  • Beat Zumsteg, 14.11.2017 22:46 Uhr
    Hut ab vor dieser Fehlerkorrektur! Davon können viele andere Medienanbieter was lernen, die sonst ihre Fehler nicht korrigieren oder so, dass sie niemand mitbekommt.
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