Der Ombudsmann der SRG unterstützt eine Beanstandung gegen eine Sendung der «Tagesschau» von Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Darin wurde das Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump als «unbestritten» benannt. Die Redaktion habe unterschlagen, dass ein angehörter Justizprofessor die Mehrheit der Anklagepunkte gegen Trump für nicht erfüllt hielt.
In der Sendung vom 5. Dezember wurde gesagt: «Der Justizausschuss hat gestern auf Einladung der Demokraten drei Rechtsprofessoren befragt, die aussagten, es gebe eindeutig genügend Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren.» Diese Aussage erwecke den Eindruck, dass alle befragten Rechtsprofessoren einer Meinung waren, wie Ombudsmann Roger Blum am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.
Von vier befragten Rechtsprofessoren habe jedoch einer die Mehrheit der Anklagepunkte für nicht erfüllt betrachtet. Der Justizausschuss sei sogar von diesen Argumenten überzeugt gewesen, weswegen dieser vier der sechs Gründe strich. Übrig blieben der Verdacht auf Machtmissbrauch und Behinderung des Prozesses. Aus Sicht von Roger Blum war daher die Darstellung der «Tagesschau» verzerrt.
Eine weitere Ungenauigkeit schrieb Roger Blum dem Washington-Korrespondenten Peter Düggeli zu. Dieser habe gesagt, das Repräsentantenhaus könne den Präsidenten des Amtes entheben. Das sei irreführend, denn es könne den Präsidenten nur anklagen. Die Enthebung des Amtes beschliesse der Senat. Das Publikum sei also nicht adäquat informiert worden.
Aus Sicht von Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter, hat die «Tagesschau» im Bericht ausgewogen und fair über eine relevante Tagesaktualität berichtet. Im Zentrum sei der Auftritt der Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, gestanden. Die Redaktion habe die Beschuldigungen aufgeführt, die aus Sicht der Demokraten die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens rechtfertigten. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass Präsident Trump die Vorwürfe stets zurückgewiesen hatte.
Der Ombudsmann hielt fest, dass die «Tagesschau» mit Ausnahme der genannten Sätze grundsätzlich korrekt berichtet hatte. (sda/cbe)