01.02.2016

AZ Medien

Parlamentarier kritisieren Presserat wegen Müller-Affäre

Verfahren gegen «Schweiz am Sonntag» soll abgeschlossen werden.
AZ Medien: Parlamentarier kritisieren Presserat wegen Müller-Affäre

Im Zuge der Nackt-Selfie-Affäre um den ehemaligen grünen Nationalrat Geri Müller hatte eine Gruppe von Parlamentsmitgliedern Beschwerde beim Presserat eingereicht. Dieser beschloss, den Entscheid zu sistieren. Damit sind die Parlamentarier aber nicht einverstanden.

Die 18 National- und Ständeratsmitglieder beantragen dem Presserat, auf den Beschluss zurückzukommen und über die Beschwerde gegen die Zeitung «Schweiz am Sonntag» zu entscheiden. Dies teilten die Parlamentarier am Montag mit. Sie werfen dem Presserat vor, das Verfahren auf die lange Bank zu schieben. «Kein Entscheid ist auch ein Entscheid», halten sie fest.

Aus Sicht der Beschwerdeführer hat die Zeitung in der Nackt-Selfie-Affäre die geschützte Privat- und Intimsphäre des Badener Stadtammanns Geri Müller «in krasser Weise» verletzt. Trete der Presserat dem nicht entgegen, könne dasselbe wieder passieren. Das dürfe nicht sein, heisst es in der Mitteilung. Politiker hätten wie andere Menschen einen Anspruch auf den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre. Im Verfahren gehe es um den «Schutz vor medialen Übergriffen».

Presserat entscheidet im März

Der Presserat bestätigte auf Anfrage, dass die Parlamentarier ein Wiedererwägungsgesuch gestellt hätten. Dieses soll am 10. März behandelt werden.

Die dritte Kammer des Presserats hatte entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Sie begründete dies mit parallel laufenden Verfahren. Weil der Entscheid umstritten war, befasste sich das Plenum mit der Frage. Auch dort gab es jedoch keine Mehrheit für ein Eintreten auf die Beschwerde.

Die Richtlinien des Presserates sehen vor, dass trotz laufender Gerichtsverfahren auf eine Beschwerde eingetreten werden kann, wenn sich grundsätzliche Fragen stellen.

Die Mehrheit im Presserat war jedoch der Auffassung, dass über ein Presseratsverfahren erst entschieden werden sollte, wenn ein Urteil in einem Gerichtsverfahren zur Verletzung der Privatsphäre vorliegt. Sollten dann noch Fragen offen sein, würde sich der Presserat damit befassen.

Indizien für Gerichtsverfahren

Dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht zwar noch nicht fest. Laut Ursina Wey, Rechtsanwältin im Presseratssekretariat, gibt es jedoch Indizien dafür. So hätten die betroffenen Parteien eine Verjährungsverzichtserklärung unterzeichnet. Damit könnte die Persönlichkeitsverletzung auch nach mehr als einem Jahr noch eingeklagt werden. Das deute darauf hin, dass eine Klage vorgesehen sei.

Die Nackt-Selfie-Affäre hatte im Sommer 2014 ihren Lauf genommen. Die «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen aufgefordert haben. (sda)


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