24.03.2019

Tamedia

Pascal Broulis klagt gegen Tagi-Journalist

Der Waadtländer FDP-Staatsrat Pascal Broulis hat gegen den Westschweiz-Korrespondenten des «Tages-Anzeigers» eine Zivilklage wegen Ehrverletzung eingereicht. Eine Schlichtunsgverhandlung soll Anfang April stattfinden.
Tamedia: Pascal Broulis klagt gegen Tagi-Journalist
Tamedia hat Kenntnis von der Klage, das Unternehmen will die Affäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kommentieren.(Bild: Tamedia/Raisa Durandi)

Pascal Broulis klagt gegen einen «Tages-Anzeiger»-Journalist: Tamedia bestätigte am Freitag entsprechende Informationen der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Der Kommunikationsverantwortliche für die Westschweiz, Simon Koch, wollte die Affäre zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens jedoch nicht weiter kommentieren.

Die Klage sei im Februar eingereicht worden, sagte Broulis Anwalt Alexandre Curchod. Einen bestimmten Auslöser habe es nicht gegeben. Vielmehr sei die Kumulation der rund 20 einseitigen Artikel gegen seinen Mandanten einfach nicht mehr tolerierbar gewesen.

Der Ruf von Broulis sei damit verletzt worden. «Wir wollen den Journalisten nicht ihr Handwerk verbieten», sagte Curchod. «Doch wir wollen, dass festgestellt wird, dass dieses Verhalten rechtswidrig war».

Kritik an Steuerdomizil

Die Ehrverletzungsklage richtet sich gegen mehrere Artikel des Journalisten des «Tages-Anzeigers», welche die Steuererklärungen des Waadtländer Finanzdirektors in Zweifel gezogen hatten. Der «Tages-Anzeiger» hatte insbesondere kritisiert, dass Broulis zwei Drittel seiner Gemeindesteuern in Sainte-Croix VD und nur ein Drittel in Lausanne zahlt, wo er mit seiner Frau eine Wohnung teilt und wo sein Sohn die Schule besucht.

Weil der Steuerfuss in Sainte-Croix tiefer ist als in Lausanne, soll Broulis Steuern gespart haben. Umstritten waren auch die Abzüge für die Fahrkosten für die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort. Dafür hatte Broulis 15'000 Franken geltend gemacht.

Die Presseberichte hielten den Kanton Waadt über Wochen in Atem und lösten eine Vertrauenskrise in der Waadtländer Regierung aus. Broulis willigte schliesslich ein, seine Steuererklärungen von 2009, 2014 und 2015 offenzulegen.

Fahrten-Abzug war erlaubt

Weil das Finanzinspektorat dem Departement von Broulis untersteht, wurden mit dem ehemaligen Freiburger Kantonsrichter Hugo Casanova und dem Beratungsunternehmen PWC zwei externe Stellen mit der Untersuchung betraut.

Diese entlastete Broulis. Die Untersuchung kam im Mai 2018 zum Schluss, dass Broulis keine Steueroptimierung betrieben habe und auch nicht bevorzugt behandelt worden sei. Broulis habe stets seine Pflichten als Steuerzahler erfüllt und sei nach den geltenden Regeln der kantonalen Steuerverwaltung besteuert worden. 

Auch der Abzug der Fahrkosten war laut Casanova gesetzeskonform. Allerdings hätte das Steueramt genauer hinschauen und vom Steuerzahler zusätzliche Erklärungen und Belege einfordern müssen. (sda/eh)

 



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