01.05.2002

Rassistisch gefärbte Pressemeldung

Polizist am Freitag vor Gericht

Communiqué über Diebe verletzt möglicherweise Strafnorm.

Am Freitag steht ein Thurgauer Kantonspolizist vor dem Bezirksgericht Weinfelden. In einem Polizeicommuniqué hatte er sich rassistisch über zwei Einschleichdiebe geäussert. Damit verletzte er möglicherweise die Antirassismus-Strafnorm ("persoenlich.com" berichtete). Der Staatsanwalt fordert eine Busse in der Höhe von einigen hundert Franken. Am 7. Januar 2001 hatte der angeklagte Polizist ein Communiqué über die aufgeklärten Taten zweier Einschleichdiebe publiziert. Darin hatte er geschrieben, die Täter hätten die Abwesenheit der Bewohner "auf ihre angeborene Art" ausgenützt.

Weiter schrieb der Polizist, bei den geständigen Tätern handle es sich um "einen 20-jährigen türkischen Staatsangehörigen und einen 18-jährigen Schweizer (eingebürgert aus Ex-Jugoslawien)". Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda hatte er erklärt, bei der Qualifizierung der Täter habe es sich um kein Versehen gehandelt.

'Objektiv rassistische Verlautbarung'


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