20.07.2016

Fall Geri Müller

Presserat rügt «Schweiz am Sonntag» und erklärt Kehrtwende

Intimsphäre in schwerer Weise verletzt: Zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Artikels über einen privaten Sex-Chat des früheren Nationalrats und Badener Stadtamman Geri Müller hat der Presserat den Fall nun doch beurteilt. AZ-Medien-Verleger Peter Wanner vermutet dahinter politischen Druck.
Fall Geri Müller: Presserat rügt «Schweiz am Sonntag» und erklärt Kehrtwende
(Bild: Keystone)

Die Zeitung «Schweiz am Sonntag» hat mit ihrem ersten Artikel über Geri Müllers privaten Sex-Chat mit einer Frau den Journalistenkodex verletzt. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von 18 Parlamentarierinnen und Parlamentariern gutgeheissen.

Die «Schweiz am Sonntag» hatte am 17. August 2014 unter dem Titel «Geri Müller: Nackt-Selfies aus dem Stadthaus» über einen Online-Chat zwischen Badens Stadtammann Geri Müller und einer jungen Frau berichtet. Der grüne Politiker habe an seinem Arbeitsort und teilweise während der Arbeitszeit Sex-Chats geführt.

Mit dem Artikel hat die Zeitung laut Presserat die Privat- und Intimsphäre von Geri Müller in schwerer Weise verletzt. Ein höher zu wertendes öffentliches Interesse bestehe nicht, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Presserats.

Es sei «nicht alles, was in Amtsräumen passiert, von öffentlichem Interesse». «Der Inhalt eines intimen Chats gehört der Intimsphäre an, es geht nicht an, dass Medien über den Inhalt eines solchen Chats berichten», schreibt der Presserat. Dies gelte auch für den Fall, dass dieser während der Arbeitszeit geführt würde.

Die «Schweiz am Sonntag» habe nicht überzeugend darlegen können, worin das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung über den Sex-Chat bestehen soll. Zwar entspreche es der Natur des Menschen, sich für den Intimbereich anderer zu interessieren, schreibt der Presserat. Das Interesse einer grossen Öffentlichkeit sei aber nicht zu verwechseln mit einem öffentlichen Interesse.

«Absolute Person der Zeitgeschichte»

Die «Schweiz am Sonntag» argumentierte in ihrer Stellungnahme an den Presserat, Geri Müller sei als Mitglied des Nationalrats eine «absolute Person der Zeitgeschichte». Soweit ein sachlicher Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Stadtoberhaupt bestehe, seien Eingriffe in seine Privatsphäre - und ausnahmsweise in die Intimsphäre - zu dulden, schrieb die Zeitung.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer - es handelt sich um 18 Parlamentarierinnen und Parlamentarier - hatte sich Müller nicht fehlverhalten, denn der Chat sei einvernehmlich zwischen zwei Erwachsenen erfolgt. Die «Schweiz am Sonntag» hatte in ihrem Artikel über einen Polizeieinsatz der Stadtpolizei Baden geschrieben, der zur vorübergehenden Verhaftung von Müllers Chat-Partnerin geführt habe.

Sie berief sich auf «zuverlässige Quellen», wonach Müller die Polizei alarmiert habe. Anlass der Berichterstattung sei der begründete Verdacht auf Amtsmissbrauch und respektive oder Amtspflichtverletzung gewesen. Die Zeitung stellte den Verdacht in den Raum, Müller habe das Mobiltelefon mit dem kompromittierenden Chat sicherstellen lassen.

Für den Presserat steht ausser Zweifel, «dass Fragen zu einem allfälligen Amtsmissbrauch in Bezug auf den Polizeieinsatz gestellt werden dürfen und müssen». Die «Schweiz am Sonntag» habe aber ihre Vorwürfe nicht belegen können. Die Zeitung müsse sich vorwerfen lassen, nicht genügend recherchiert zu haben.

Müller habe nicht Kontakt zur Polizei von Baden gehabt, sondern die Berner Polizei am Wohnort der Chat-Bekannten über die Suiziddrohungen der Frau informiert. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs habe sich aufgrund dieser Tatsache erledigt - und damit auch ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in den Medien.

«Veröffentlichung war angebracht»

«Schweiz am Sonntag»-Verleger Peter Wanner hat auf der Website der «Aargauer Zeitung» zum Entscheid des Presserates Stellung genommen. Man nehme den Entscheid zur Kenntnis.

Wanner hält die Veröffentlichung des Artikels nach wie vor für angebracht, denn die Recherchen hätten sich als richtig erwiesen. Laut Wanner hatte die Bevölkerung ein Anrecht darauf, über die Ergebnisse der Recherchen informiert zu werden.

«Die entscheidende Frage bleibt dabei, ob sexistische Handlungen von Exekutivpolitikern in Amtsräumen statthaft sind und wenn sie vorkommen, ob sie den Schutz der Privat- und Intimsphäre beanspruchen dürfen», sagt Wanner. Anders als der Presserat hätten sie diese Frage nicht bejaht. «Es steht zudem zu befürchten, dass der Entscheid aufgrund von politischem Druck zustande gekommen ist.»

Kehrtwende des Presserates

Mit letzterem Satz spricht Wanner die Kehrtwende an, die der Presserat in diesem Fall vollzogen hat. Anfänglich wollte das Gremium nicht auf die Beschwerde der Parlamentarier eintreten. Dabei verwies der Presserat auf das Geschäftsreglement, wonach er nicht auf Beschwerden eintritt, wenn ein Parallelverfahren eingeleitet wurde oder vorgesehen ist. Im März dieses Jahres änderte der Presserat schliesslich seine Meinung und trat doch auf die Beschwerde ein.

Angesprochen auf den Druck vonseiten der Parlamentarier winkt Max Trossmann, Vizepräsident des Presserates, ab. Er habe sich bei seinem Entscheid in keiner Weise unter Druck gesetzt gefühlt», sagte er vor den Medien an der Pressekonferenz am Mittwoch. Und Geschäftsführerin Wey ergänzt: «Nach dem Nichteintreten auf die Beschwerde sei viel passiert und das Gremium sei in der Zwischenzeit auch schlauer geworden.»

Nun steht die Frage im Raum, ob die Klausel nicht ganz gestrichen werden sollte. Gremiumintern werde dies zurzeit und wohl auch in Zukunft heftig diskutiert, sagte Trossmann.

Die 18 Parlamentarier, die die Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten, äussern sich befriedigt über den Entscheid. Im Namen der Beschwerdeführenden schreibt der grüne Nationalrat Louis Schelbert, der Artikel stelle «eine neue Qualität der Missachtung der Intimsphäre einer öffentlichen Person" dar. Der Presserat habe implizit die Auffassung geteilt, «dass das nicht die Zukunft der Medienfreiheit sein darf». (sda/wid)



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Kommentare

  • Salomé Weber, 21.07.2016 10:02 Uhr
    Interessant wäre zu erfahren, wie der Ombudsmann der AZ Medien zum Entscheid des Presserates Stellung nimmt?
  • Alphons Wiegand, 20.07.2016 15:36 Uhr
    Man muss wissen, wer den Presserat bestellt. Das sind zu einem schönen Teil Leute, die schon lange darauf gewartet haben, dem "Emporkömmling" Wanner-Presse im Aargau eines auszuwischen.
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