09.11.2018

Bundesgerichtentscheid

Radio Neo 1 hat Anspruch auf digitale Verbreitung

Swiss Media Cast wird verpflichtet, das Radioprogramm Neo 1 auf ihrem DAB+-Sendenetz aufzuschalten.

Die Radio Emme AG hat einen Anspruch darauf, dass ihr Programm Neo 1 von der Rundfunknetz-Betreiberin Swiss Media Cast auf DAB+ verbreitet wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde des im Emmental sendenden Radios gutgeheissen.

Weil die Swiss Media Cast sich weigerte, das Programm digital zu senden, gelangte Radio Emme ans Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Dieses hielt in einer Verfügung fest, die Konzession von Radio Emme sehe eine Verbreitung von dessen Programm über UKW vor, nicht aber über DAB+. 

DAB steht für Digital Audio Broadcasting. Dieser digitale Radiostandard löst die bisherige analoge UKW-Verbreitung nach und nach ab.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfügung des Bakom in einem am Freitag publizierten Urteil aufgehoben. Es hält fest, dass das Radio seinen Anspruch nicht direkt aus seiner eigenen Konzession ableiten könne. Jedoch ergebe sich dieser aus der vom Bund an die Swiss Media Cast vergebenen Konzession.

Das Gericht hat die Swiss Media Cast nun verpflichtet, das Radioprogramm Neo 1 auf ihrem DAB+-Sendenetz aufzuschalten. (sda/eh) 



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