Radiohören und Fernsehen wird ab 2003 um 1.50 Franken monatlich teurer. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Erhöhung der Empfangsgebühren um 4.1 Prozent gebilligt. Die SRG hatte 5 Prozent beantragt. Mit seinem Entscheid will es der Bundesrat der SRG ermöglichen, vorübergehend finanzielle Ausfälle zu kompensieren, die aus einem Bundesgerichtsurteil entstanden sind. Danach dürfen AHV- und IV- Bezüger mit Ergänzungsleistungen Radio und Fernsehen gratis empfangen. Damit entgehen der SRG jährlich 47 Millionen Franken.
Im Januar 2001 hatte das Bundesgericht die geltende Praxis als rechtsungleich und verfassungswidrig beurteilt. Der Bundesrat passte daraufhin die Radio- und Fernsehverordnung diesem Richterspruch an und befreite Ergänzungsleistungsbezüger von den Empfangsgebühren. Für 2001 und 2002 kann die SRG die Ausfälle verkraften.
Der Bundesrat rechnet damit, dass aufgrund der neuen Praxis bis im Jahr 2004 rund 114'000 Haushalte zusätzlich gebührenbefreit sein werden. Die Mindereinnahmen könnten kurzfristig weder mit Werbeeinnahmen noch mit weiteren Einsparungen aufgefangen werden. Die "moderate" Erhöhung werde auch vom Preisüberwacher unterstützt.
SRG muss sparen
Die bewilligte Gebührenerhöhung diene einzig der Kompensation der aus sozialen Gründen entstehenden Gebührenausfälle, schreibt der Bundesrat. Den Rückgang der Werbeeinnahmen im letzten Jahr und das damit verbundene Betriebsdefizit müsse die SRG mit Sparmassnahmen auffangen. Der Bundesrat wird die Gebührensituation nach zwei Jahren überprüfen. Er wird dabei der Frage nachgehen, ob die Gebührenbefreiung der Ergänzungsleistungsbezüger durch das Sozialversicherungssystem ausgeglichen werden könnten.

