SRF hat auf seinen Radiosendern Werbung für die «Die grössten Schweizer Talente» ausgestrahlt. Die Aufsichtsbehörde Bakom schaltete sich ein. Nun ist SRF laut einem Bericht vor dem Bundesgericht gescheitert.
Seit 2015 läuft ein Rechtsstreit, der die Frage aufwirft: Darf SRF im Radio für seine Fernsehsendungen werben? Wenn ja, wie? Nun ist der Sender vor dem Bundesgericht gescheitert, wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt.
Ausgang war ein Trailer für die Sendung «Die grössten Schweizer Talente», welcher auf den Radiosendern SRF 1 und SRF 3 zu hören war. Das Bundesamt für Kommunikation eröffnete vor der Ausstrahlung der ersten Folge der Show ein Verfahren und stellte fest, dass der Sender mit dem Spot gegen das Werbeverbot verstossen hat.
SRF akzeptierte die Verfügung nicht und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses kam zum Schluss, dass Eigenwerbung auf den Radios von SRF dann zulässig ist, wenn sie «überwiegend der Publikumsbindung» dient. Das ist in der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz so geregelt und war in diesem Fall erfüllt, so die Richter. Dennoch blieb die Richter dabei: SRF hatte das Recht verletzt.
Die SRG opponierte auch gegen diese Entscheidung und ging vor Bundesgericht, wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt. Der Sender stellte sich auf den Standpunkt, es brauche keinen inhaltlichen Zusammenhang, damit der Spot als «Programmhinweis» gelte. Die höchsten Richter entschieden, dass der Spot sehr wohl eine «werbliche Herausstellung» war. Der Spot war dementsprechend rechtswidrig. (wid)