Journalistinnen und Journalisten sollten so differenziert wie möglich über Kriminalität berichten und Verallgemeinerungen vermeiden. Sie sollten gerade auch in der Kriminalberichterstattung insbesondere auf Zuschreibungen verzichten, die eine Nation, Ethnie oder Religion diskriminieren. Im Einzelfall ist immer zu prüfen, ob die Veröffentlichung einer bestimmten Information für die Betroffenen unnötig verletzend sein könnte. Journalistinnen und Journalisten sollten sich bei dieser Prüfung gedanklich in die Rolle des Verdächtigten oder Verurteilten versetzen. Schliesslich sollten die Medienschaffenden ungeachtet des Wortlauts einer behördlichen Mitteilung immer kritisch hinterfragen, ob die Nennung der Nationalität, Ethnie oder Religion im Einzelfall verhältnismässig erscheint. Zu diesen Schlüssen ist der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Anhand eines Hinweises aus dem Publikum beschloss der Presserat im Sommer 2000, sich nach dem Thema der rassistischen Leserbriefe auch dem Problem Formulierungen in der Kriminalberichterstattung anzunehmen. Auch wenn offensichtlicher Rassismus in den tagesaktuellen Medien kaum mehr anzutreffen sei, würden in der Kriminalberichterstattung diskriminierende Bezeichnungen und Qualifizierungen immer wieder vorkommen. Auch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass selbst Qualitätsmedien nicht vor Ausrutschern gefeit seien.