19.01.2001

Rassistische Medienmitteilung mit Folgen

Thurgauer Staatsanwaltschaft ermittelt.

Eine rassistisch gefärbte Medienmitteilung, die die Kantonspolizei Thurgau Anfang Jahr verbreitet hat, dürfte juristische Folgen haben. Wie das Departement für Justiz und Sicherheit am Freitag mitteilte, ermittle die Staatsanwaltschaft Thurgau wegen Verletzung der Anti-Rassismusstrafnorm. Die Strafuntersuchung sei unabhängig von der internen Untersuchung und bereits vor dieser eingeleitet worden. Die interne Untersuchung sei mittlerweile abgeschlossen. Über die Strafuntersuchung soll nach deren Abschluss Bericht erstattet werden. Bei Verstössen gegen die Anti-Rassismusnorm handelt es sich um Offizialdelikte.



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