23.05.2003

Presserat

Recht auf parteiergreifende Berichterstattung bestätigt

Beschwerde gegen Facts abgewiesen.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Nachrichtenmagazin Facts abgewiesen. Er betont in seiner Stellungnahme das Recht des Journalisten auf eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung.

In seiner Ausgabe 47/2002 hatte Facts im Vorfeld der Eidg. Abstimmung über die SVP-Asylinitiative eine Reportage aus der Schwyzer Gemeinde Vorderthal veröffentlicht. Diese hatte der ersten SVP-Asylinitiative im Jahr 1996 so hoch wie kein zweiter Deutschschweizer Ort (88.1 Prozent) zugestimmt. Der Autor der Reportage leitete daraus eine These ab, die die Leitlinie seines Textes war: Dass nämlich die Gemeinde Vorderthal die neue Asylinitiative der SVP "mit Sicherheit haushoch" annehmen werde.

Gemeinde unter den Beschwerdeführern

Ein Privater und die Gemeinde Vorderthal reichten daraufhin Beschwerde beim Presserat ein. Sie warfen dem Autor der Reportage vor, wesentliche Informationselemente unterschlagen, die Pflicht zur Wahrheitssuche vernachlässigt und die Trennung von Fakten und Kommentar nicht vollzogen zu haben. Dem Autor sei es nicht um Wahrheitsfindung gegangen. Vielmehr sei er von einer vorgefassten Meinung ausgegangen.

Subjektive Prüfung einer Hypothese


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