06.06.2003

UBI

Rechtssprechung zu Satire und Religion in Radio und TV geändert

Zentrale Glaubensinhalte dürfen nicht "erheblich" berührt werden.

Satirische Sendungen dürfen sich über Religion lustig machen, solange zentrale Glaubensinhalte nicht "erheblich" berührt werden. Mit diesem Urteil hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ihre Rechtssprechung geändert. Konkret gind es um eine Beschwerde gegen die wöchentlich auf Radio suisse romande ausgestrahlte Satiresendung "La Soupe est pleine". Die beschwerdeführende Person hatte geltend gemacht, die Sendung verletze religiöse Gefühle.

Nach Auffassung der UBI kann sich Satire grundsätzlich mit jedem Thema beschäftigen, also auch mit der Religion. Auf der anderen Seite besteht ein besonderer Schutz religiöser Gefühle. Es gilt daher zwischen der Meinungsäusserungs- und der Glaubensfreiheit abzuwägen. Die UBI nimmt eine Programmrechtsverletzung in entsprechenden Fällen an, wenn zentrale Glaubensinhalte in erheblicher Weise berührt werden. Diese Präzisierung ("erheblich") stellt eine Änderung der Rechtsprechung dar.

Am Sonntag, dem 7. April 2002, eine Woche nach Ostern, strahlte Radio suisse romande die 95. Folge von "La Soupe est pleine" aus, einer wöchentlich ausgestrahlten Humor- und Satiresendung. Eine der Beiträge beschäftigte sich mit den in der Presse veröffentlichten Aprilscherzen, ein anderer mit dem Osterfest. Religiöse Inhalte wie die Auferstehung, der Papst oder die Eucharistie kamen dabei mehrmals in Form von Wortspielereien oder Scherzen zur Sprache.


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