22.12.2000

Redaktionen sind auch für Kolumnen verantwortlich

Zu diesem Schluss kommt der Presserat.

Die berufsethische Verantwortung der Medienschaffenden erstreckt sich auch auf den Abdruck von Kolumnen. Ähnlich wie bei Leserbriefen ist jedoch bei Kolumnen eine Beschränkung der inhaltlichen Prüfung durch die Redaktion auf offensichtliche Verstösse gegen berufsethische Regeln angezeigt. Zu diesen Schlüssen ist der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Vorfeld der Wahlen in der Stadt Luzern erschien im Anzeiger Luzern eine Kolumne von Walter Häcki (SVP). Darin schilderte dieser einen krassen Fall von Missbrauch durch Asylbewerber. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern (DJL) gelangten daraufhin an den Presserat und rügten, die verantwortliche Redaktorin habe durch den ungeprüften Abdruck dieses fiktiven Beispiels die berufsethischen Regeln in mehrfacher Hinsicht verletzt.


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