Die Berichterstattung über einen Polizeieinsatz im Juni 2021 in Bern hat womöglich ein Nachspiel. Der Berner Regierungsrat ist bereit zu prüfen, wie «medial widerfahrenes Unrecht» geklärt und wiedergutgemacht werden könnte.
Einen Vorstoss aus den Reihen von EDU, SVP, FDP und Mitte will er als Richtlinienmotion entgegennehmen. Das geht aus seiner am Montag publizierten Antwort hervor.
Bei einer Polizeikontrolle in Bern im Juni 2021 war ein widerspenstiger Mann zu Boden geführt worden, um ihm Handfesseln anlegen zu können. Zufällig anwesende Journalistinnen und Journalisten von Berner Zeitung und Bund brachten den Fall an die Öffentlichkeit.
Der Polizist, der den Mann zu Boden führte, wurde im September 2023 vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Tätlichkeit freigesprochen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ist das Urteil des Regionalgerichts inzwischen rechtskräftig.
«Beispiellose Medienkampagne»
Die Motionäre werfen den Zeitungen vor, sie hätten den Fall von Beginn weg auf die gleiche Stufe gestellt wie die Tötung von George Floyd durch einen US-Polizisten, der dem Opfer fast zehn Minuten lang das Knie auf den Nacken gedrückt hatte.
Im Vorstoss ist die Rede von einer «beispiellosen Medienkampagne», bei der ein Polizist vorverurteilt worden sei - «nachweislich wider besseren Wissens der Redaktion». In freigeschalteten Online-Kommentaren sei der Mann zudem als Mörder verurteilt worden.
Der Regierungsrat solle klären, weshalb die Redaktion die Darstellung selbst nach der Intervention eines Rechtsmediziners nicht angepasst habe. Zu prüfen seien auch eine Beschwerde sowie eine Schadensersatz- und Genugtuungsforderung.
Regierung sieht Klärungsbedarf
Der Regierungsrat erneuert in seiner Antwort die Kritik an den Medien, die Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) bereits letzten Herbst geäussert hatte. Die Zeitungen hätten durch das Zurückhalten von wesentlichen Informationen und vorhandenem klärendem Bildmaterial die nötige berufliche Sorgfalt vermissen lassen. Die Erklärungen der Polizei seien verkürzt dargestellt, differenzierte Fachmeinungen unterschlagen oder vereinfacht worden.
Nicht nachvollziehbar sei zudem die unkritische Publikation von persönlichkeitsverletzenden oder offenkundig falschen Online-Kommentaren. Der Regierungsrat sei deshalb bereit, die von den Motionären aufgeführten Punkte zu klären.
Zeitungen wehren sich
Die Chefredaktion von BZ und Bund wies die Vorwürfe am Montag erneut zurück. Insbesondere treffe es nicht zu, dass die Redaktion irgendeine Behauptung «nachweislich wider besseren Wissens» gemacht habe. Das sei falsch und rufschädigend, heisst es in einer Stellungnahme, die Keystone-SDA vorliegt.
Im Gegenteil hätten die Medienschaffenden «korrekt und präzise offengelegt, was sie beobachtet haben». Weiter habe die Redaktion durchaus in einem Artikel einige Tage nach dem Vorfall erwähnt, dass die Kniefixierung im Berner Fall weniger lang gedauert habe als im Fall Floyd.
Von einer Vorverurteilung des Polizisten könne keine Rede sein. Die Medienschaffenden hätten nie behauptet, der Mann habe sich strafbar gemacht. Aufgrund der Medienfreiheit sei es zulässig, über problematische Sachverhalte auch dann zu berichten, wenn darüber noch kein rechtskräftiges Urteil vorliege - und selbst dann, wenn ein Beschuldigter später freigesprochen werde.
Zutreffend sei, dass vereinzelt Online-Kommentare freigeschaltet worden seien, in denen die Polizeiaktion mit Mord und Totschlag in Verbindung gebracht worden sei. «Diese Kommentare haben wir mittlerweile entfernt. Wir entschuldigen uns dafür, dass damals solche Kommentare veröffentlicht worden sind.» (sda/wid)
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20.02.2024 08:46 Uhr