02.11.2021

SRG-Ombudsstelle

Reportage über Brustimplantate war objektiv genug

Das Online-Format habe nicht neutral berichtet, so der Vorwurf. Das Gremium weist die Beanstandung zurück.

Dem Vorwurf einer Schönheitsklinik, das Online-Reportage-Format «rec.» habe nicht neutral und nicht objektiv, dafür aber rufschädigend über das Phänomen «Breast Implant Illness» berichtet, widerspricht die SRG-Ombudsstelle weitgehend. Einzig den beanstandeten Punkt, die Reporterin lasse Zahlen zum Vorkommen in der Schweiz vermissen, unterstützen die Ombudsleute, wie es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) Deutschschweiz heisst.

Die in der Reportage vorkommende Schönheitsklinik als Beanstanderin wirft der Reporterin in «rec.» laut SRG zudem vor, durch ihre subjektive und negative Grundeinstellung zu Brustimplantaten das Publikum negativ zu beeinflussen. Zudem vermisse die Beanstanderin Aussagen von Frauen, die mit ihren Brustimplantaten glücklich seien. In ihrer schriftlichen Stellungnahme hat die Redaktion die Kritik, das Publikum negativ zu beeinflussen, zurückgewiesen. Berufsbedingt sei die Reporterin neugierig und kritisch - auch gegenüber dem Krankheitsbild beziehungsweise dem Phänomen «Breast Implant Illness».

Der Fokus von «rec.» habe auf diesem wenig erforschten Phänomen gelegen und auf Frauen, die ihre gesundheitlichen Probleme auf ihre Brustimplantate zurückführten. Es sei nicht um Brustvergrösserungen und die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit von Patientinnen nach einer Operation gegangen, schreibt die Ombudsstelle.

Reportage darf auch subjektiv sein

Dem Vorwurf, der Beitrag sei nicht objektiv, entgegnete die Redaktion laut Ombudsstelle, dass die Reporterin im beanstandeten Video aus ihrer Sicht erzähle und gleichzeitig die Thematik «Breast Implant Illness» von verschiedenen Seiten beleuchte und sachgerecht darstelle. Den kritischen Stimmen lasse sie ausreichend Platz. So sehen es ebenfalls die Ombudsleute.

Bei einer Nachricht oder einem Bericht werde Distanz gewahrt, heisst es in der Mitteilung. Eine Reportage hingegen gehe nahe heran und erlaube auch subjektive Einschätzungen und Schlussfolgerungen, zumal sie - wie im beanstandeten Video - nicht aus der Luft gegriffen seien.

Unzufrieden zeigte sich die beanstandende Schönheitsklinik auch mit den ausgewählten Ausschnitten aus dem Interview mit dem Facharzt und Gründer ihres Instituts. Die verantwortliche Redaktion ist jedoch überzeugt, man habe das Interview dem Gesprächspartner gegenüber fair gekürzt, ohne den Sachverhalt oder die Aussagen zu verfälschen. Auch die Ombudsleute können keine Rufschädigung der im Video gezeigten Klinik ausmachen. Es seien keine falschen Behauptungen geäussert worden, heisst es. Der Arzt habe Gelegenheit gehabt, auf die von der Reporterin kritisierten Punkte - wie das «Last Minute»-Angebot seiner Klinik - zu reagieren. (sda/wid)


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