12.04.2002

Schweizer Presserat

Richtlinie zum Diskriminierungsverbot könnte noch ändern

"Letztes Wort noch nicht gesprochen".

Wenn Journalistinnen und Journalisten über Kriminelle berichten, stellt sich meist die Frage, ob das Nennen der Nationalität diskriminierend ist. Der Presserat ist über seine jüngste Neufassung einer Richtlinie selber nicht ganz glücklich. Zwar hat der Presserat die Richtlinie zum Diskriminierungsverbot Anfang November 2001 neu formuliert, doch bereits jetzt geht Presserats-Präsident Peter Studer davon aus, "dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist", wie er am Freitag sagte. Es gehe darum, die Diskussion um Rassismus in der Berichterstattung anzukurbeln.

Im Januar 2001 hatte der Presserat von sich aus eine "Stellungnahme zum Rassismus in der Kriminalberichterstattung" publiziert. Umfangreiche Untersuchungen hatten nämlich gezeigt, dass Leserbriefe und die Kriminalberichterstattung Bereiche seien, in denen unterschwelliger Rassismus oft vorkomme. Deshalb hatte der Presserat eine strenge Auslegung der Richtlinie angestrebt und formuliert, dass die ethnische sowie nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht und andere höchstpersönliche Eigenschaften in Kriminal- und Gerichtsberichten nur erwähnt werden dürften, "sofern sie für das Verständnis unerlässlich" seien. Dies hätten mehrere Chef- und Medienredaktionen als zu rigoros empfunden, sagte Studer. Der Presserat beschloss darauf im November die neue Formulierung, wonach die Nennungen erwähnt werden dürfen, "sofern sie für das Verständnis notwendig" seien.


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