14.01.2020

Radio- und TV-Gebühren

Rückzahlung der Mehrwertsteuer gefordert

Einstimmig ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten.
Radio- und TV-Gebühren: Rückzahlung der Mehrwertsteuer gefordert
Die Ständeratskommission fordert auch für die Unternehmen eine Regelung hinsichtlich der Rückzahlung der Mehrwertsteuer. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die Haushalte sollen eine pauschale Vergütung von 50 Franken für die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten, die der Bund ohne Rechtsgrundlage erhoben hatte. Die Ständeratskommission ist damit einverstanden. Sie fordert aber auch für die Unternehmen eine Regelung.

Einstimmig ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) auf die Vorlage des Bundesrates zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingetreten. Sie sieht dessen Vorschlag als pragmatische Lösung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die KFV hat aber die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge für eine gesetzliche Regelung auch für Unternehmen zu unterbreiten.

Der Bundesrat sieht in seiner Vorlage für Unternehmen keine gesetzliche Regelung vor. Die meisten Betriebe hätten die Vorsteuer abziehen können und hätten dadurch keine wirtschaftlichen Einbussen erlitten, argumentierte er. Die übrigen könnten ihren Anspruch direkt beim Bundesamt für Kommunikation anmelden. (sda/lol)



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