07.12.2016

Basler Zeitung

Rüge wegen Namensnennung von Sozialarbeiterin

Der Name der Kesb-Mitarbeiterin sei nicht durch ein überwiegendes Interesse zu rechtfertigen, urteilt der Presserat.
Basler Zeitung: Rüge wegen Namensnennung von Sozialarbeiterin
Der Schriftzug «Basler Zeitung» auf dem Gebäude der Redaktion in Basel. (Bild: zVg.)

Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» wegen mehrerer Artikel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb Basel-Stadt. Mit der Nennung des Namens einer Kesb-Mitarbeiterin habe die Zeitung den Journalistenkodex verletzt. Die in den Artikeln mit Namen genannte Frau sei als Sozialarbeiterin tätig und habe somit keine Entscheidungsfunktion inne, hielt der Presserat in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Die Namensnennung sei auch nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse zu rechtfertigen. Der Presserat hiess daher eine Beschwerde der Kesb gut. Zugute hält der Presserat der BaZ, dass sie nach einer Intervention der Kesb den Namen in den online abrufbaren Publikationen entfernt oder angemessen anonymisiert hatte.

Die Verletzung des Journalistenkodex werde damit jedoch nicht rückgängig gemacht. Zudem sei stossend, dass später in der Publikation «BaZ kompakt» zuerst wieder der volle Namen genannt wurde. (sda/wid)


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