04.06.2002

Presserat

Satire zu religiösen Themen zulässig

Beschwerde gegen Journal du Jura abgewiesen.

Die Freiheit von Kommentar und Kritik gilt auch gegenüber Kirchen und religiösen Gemeinschaften sowie gegenüber Elementen ihrer Glaubensüberzeugungen. Satirische Beiträge zu religiösen Themen sind zulässig, sofern sie nicht religiöse Symbole verunglimpfen und lächerlich machen oder die Gefühle von Gläubigern verletzen. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Ende 2001 veröffentlichte das Journal du Jura in seiner satirischen Rubrik "Impertinences" (Unverschämtheiten) zwei Kommentare zu religiösen Themen. Im ersten Text behauptete der Autor nach einem Bibelzitat sinngemäss, dass Christentum und Judentum dem Islam hinsichtlich der Rechtfertigung von Gewalt nicht nachstünden. Im zweiten Text zeigte sich ein anderer Autor frustriert darüber, dass ausgerechnet an Weihnachten, dem Fest der Nächstenliebe, die Alleinstehenden undd Einsamen wegen der Schliessung eines grossen Teils der Geschäfte, Restaurants usw. allein gelassen würden. Die reformierten Kirchen der Kantone Bern-Jura gelangten daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat und rügten, die beiden Artikel hätten zahlreiche Angehörige des christlichen Glaubens verletzt und zudem unterschwellige antisemitische Formulierungen enthalten.


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