09.01.2019

Radio L

Sechs Monatslöhne für den ehemaligen Geschäftsführer

Martin Matter hat vor Gericht teilweise Recht bekommen: Sein früherer Arbeitgeber muss ihm 72'500 Franken Schadenersatz zahlen.
Radio L: Sechs Monatslöhne für den ehemaligen Geschäftsführer
War im September 2018 vom Radiosender fristlos entlassen worden: Martin Matter, ehemaliger Geschäftsführer. (Bild: radio.li)

Der ehemalige Geschäftsführer des öffentlich-rechtlichen Radiosenders in Liechtenstein, Radio L, hat einen Teilsieg gegen seinen früheren Arbeitgeber errungen. Ein Gericht sprach Martin Matter nach der fristlosen Kündigung sechs Monatslöhne oder insgesamt 72'500 Franken zu.

Matter war mit seiner Klage allerdings nicht auf der ganzen Linie erfolgreich. Er hatte neben den sechs Monatslöhnen als Schadenersatz für die fristlose Kündigung weitere drei Monatslöhne als Entschädigung eingeklagt. Diese drei Monatslöhne jedoch gestand ihm das Landgericht in Vaduz nicht zu. Matter war im September letzten Jahres entlassen worden (persoenlich.com berichtete).

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann bis Ende Januar angefochten werden, wie der Rechtsvertreter von Radio L, Manuel Walser, am Mittwoch auf Anfrage zu einem Bericht in der Tageszeitung «Liechtensteiner Vaterland» sagte. (sda/as)



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