In ihrer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss von Marie-Theres Widmer (Die Mitte) spricht sich die Solothurner Regierung klar gegen eine direkte kantonale Medienförderung aus. Eine auch nur theoretisch mögliche Einflussnahme der Politik auf die Medien müsse von vornherein ausgeschlossen sein, argumentiert die Regierung. Zudem dürfe sich eine direkte Medienförderung nicht negativ auf den Wettbewerb auswirken.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Die Regierung lehnt damit auch den Vorschlag ab, einen freien Korrespondenten oder eine Korrespondentin für die Berichterstattung über kantonale Sessionen zu finanzieren. Als prüfenswerte Option erachtet sie hingegen einen Leistungsauftrag mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nach dem Vorbild des Kantons Bern. Dieser bezahlt der Agentur jährlich 100'000 Franken für eine verstärkte regionale Berichterstattung. Für eine solche indirekte Förderung müsste im Kanton Solothurn allerdings erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Zurückhaltend äussert sich die Regierung auch zur Idee, 18-Jährigen ein kostenloses Jahresabonnement einer Regionalzeitung anzubieten, wie es der Kanton Freiburg praktiziert. Sie verweist dabei auf die Argumentation der Berner Regierung, wonach ein solches Angebot an den tatsächlichen Informationsgewohnheiten der Jugendlichen vorbeiziele.
Solothurn unterstützt Massnahmen auf Bundesebene
Die Regierung unterstützt hingegen die auf Bundesebene diskutierten Fördermassnahmen. Dazu gehören die geplante Erhöhung der Unterstützung für lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter sowie der Ausbau der Zustellförderung für die Regional- und Lokalpresse. National- und Ständerat haben sich bereits für eine Aufstockung der Presseförderung ausgesprochen, unterscheiden sich aber noch in einzelnen Punkten.
Grundsätzlich hält die Regierung gewisse Ansätze der indirekten Medienförderung und der Förderung von Medienkompetenz für prüfenswert. Angesichts der aktuellen Finanzlage des Kantons sei der Zeitpunkt für entsprechende Massnahmen jedoch nicht gegeben. Sie beantragt dem Kantonsrat deshalb, den Vorstoss nicht erheblich zu erklären. (pd/nil)