24.04.2019

SRG Ombudsmann

SRF nennt Flach fälschlicherweise Sportschütze

Roger Blum hat mehrere Beanstandungen zu einem «Tagesschau»-Beitrag über das Waffengesetz unterstützt. Die Redaktion sei «hereingelegt» worden, schreibt er im Schlussbericht. GLP-Nationalrat Beat Flach widerspricht.

Im Fokus der Beanstandung zum «Tagesschau»-Beitrag «Schützen werben für neues Waffenrecht» vom 3. März stand der Nationalrat Beat Flach. Er stand für das Komitee der Schützen und Jäger für das Waffengesetz vor der Kamera und sei gar kein wirklicher Schütze.


Ein Beanstander bezeichnete den Beitrag als «Irreführung der Öffentlichkeit und insbesondere absolut dilettantische, journalistische Recherche von SRF», zudem halte er die Argumentation für «reine Angstmacherei». Beat Flach wurde als «Sportschütze» bezeichnet, er erfülle die Bedingungen dafür aber nicht, schreibt Ombudsmann Blum im Bericht. Ein Sportschütze müsse aktiv sein und aktuell regelmässig schiessen und nicht wie Flach letztmals vor zehn Jahren.

Bericht ist ausgewogen

Wie der ehemalige stellvertretende Redaktionsleiter Franz Lustenberger im Bericht schreibt, zähle sich Flach als Waffenbesitzer zu den Schützen. Lustenberger sagt weiter: «Die Bezeichnung Sportschütze kann in Schützenkreisen missverständlich sein.»

Lustenberger erklärt: «Die Reporterin konnte seine Begeisterung für den Schiesssport spüren. Die ‹Tagesschau› konnte und musste daher davon ausgehen, dass im Komitee auch tatsächlich Schützen und Jäger vereinigt sind und dass Beat Flach mehr oder weniger regelmässig schiesst.» Laut Blum sei Flach nachweislich seit mehreren Jahren nicht mehr beim Schiessen gewesen und nicht als aktiv registriert. Auch zum Vorwurf die befürwortende Seite nur kurz zu Wort kommen zu lassen verteidigt sich Lustenberger: Mit Thomas Steiger, Präsident eines Referendums gegen das Waffengesetz, seien beide Seiten zu Wort gekommen.

Blum bewertet die Sendung im Fazit: «Die Fehlinformation entstand zwar nicht durch Verschulden der ‹Tagesschau›, aber sie muss die Verantwortung dafür tragen.» Darum unterstütze der Ombudsmann die Beanstandung. Wegen der Bedingungen, wann man als Sportschütze bezeichnet wird, sagt der Ombudsmann: «Die ‹Tagesschau› ist hereingelegt worden». Zudem kritisiert er das Verhalten Flachs: «Er kann darum nicht mit dem Sturmgewehr hantieren und so tun, als schösse er regelmässig.» Der Bericht sei laut Blum in sich ausgewogen gewesen.

Keine Zeit für Alternativen

In einem Schreiben erklärte sich Beat Flach nach Einsicht des Schlussberichts der Ombudsstelle. Er sei vom SRF-Team nie gefragt worden, ob er in einem Schützenverein eingeschrieben ist. Zudem hatte er das Gefühl, der Beitrag wurde «unter hohem Zeitdruck» erstellt. Daher seien seine Vorschläge abgelehnt worden, den Beitrag zu einem anderen Zeitpunkt mit Schützen des Vereins zu drehen. Er habe dann eingewilligt, die «Tagesschau» zu sich nach Hause zu lassen, um seine Waffen zu zeigen.

Flach betont in der Erklärung: «Ich habe vor und während der Entstehung dieses Fernsehbeitrages nie davon gesprochen oder behauptet, in einem Schützenverein zu sein.» Er habe auch darauf hingewiesen, dass er mit der gezeigten Waffe schon lange nicht mehr geschossen hat. Der Nationalrat wehrt sich zudem, die Redaktion hintergangen zu haben: «Ich halte fest, dass ich jeden Vorwurf, in irgendeiner Art daran beteiligt gewesen zu sein, das ‹Tagesschau›-Team hereinzulegen, klar zurückweise.» (log)



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